Gerichte verbieten Verwahrentgelte – Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück

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Immer mehr Banken fordern von Sparern Verwahrentgelte

Die Zahl der Kreditinstitute, die von ihren Bestands- oder Neukunden sogenannte Verwahrentgelte (Negativzinsen, Strafzinsen, Minuszinsen) verlangen, wächst stetig. Inzwischen sind es über 400 Banken und Sparkassen deutschlandweit (focus.de, 22.01.2022). Betroffen sind sowohl Tagesgeld-, Giro- als auch Verrechnungskonten. Die Gebühren fallen teilweise bereits ab einem Freibetrag von 10.000 € an.

Haben auch Sie bereits Strafzinsen an Ihre Bank oder Sparkasse gezahlt? Oder haben Sie kürzlich ein Schreiben Ihres Kreditinstituts erhalten, in dem Sie die Zustimmung für die Erhebung von Verwahrentgelten erteilen sollen?

Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht, Henry Pfitzmann, rät Betroffenen, Strafzinsen nicht einfach in Kauf zu nehmen. Sparer sollten jetzt prüfen lassen, ob sich Negativzinsen vermeiden lassen oder ob sie die gezahlten Minuszinsen zurückfordern können.


Urteile gegen Banken: Strafzinsen sind unzulässig

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte aufgrund der Erhebung von Verwahrentgelten Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute eingereicht. Ende 2021 folgten die ersten Urteile:

Im Oktober 2021 entschied das Landgericht Berlin in einem Verfahren gegen die Sparda-Bank, dass die eingeforderten Verwahrentgelte rechtswidrig sind. Mit Urteil vom 22. Dezember 2021 gegen eine Volksbank bestätigte das Landgericht Düsseldorf diese Entscheidung.


Verwahrentgelte benachteiligen Bankkunden

Das Landgericht Düsseldorf beurteilt die Strafzinsen als unzulässig, da die Bank ein Verwahrentgelt zusätzlich zu der Kontoführungsgebühr erhoben hatte. Das würde für den Kunden bedeuten, für eine Leistung, die Geldverwahrung, doppelt bezahlen zu müssen. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden dar.


Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Bankkunden, die Strafzinsen gezahlt haben oder mit der Erhebung von Verwahrentgelten konfrontiert sehen, eine kostenlose Erstberatung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger und private Bankkunden und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit u.a. Vertragsprüfungen, Finanzierungsverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Negativzinsen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen finden Sie hier.


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