Gerichtspraxis in Bosnien und Herzegowina

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In Bosnien und Herzegowina ist die Judikatur keine indirekte Rechtsquelle und da die Gerichtshöfe das positive Recht anwenden und mit ihren Entscheidungen Anleitungen für die praktische Anwendung der geltenden Vorschriften bieten, stellt das einen wichtigen Faktor in der Deutung einzelner Rechtsverordnungen, Rechtslücken und der Rechtsstaatlichkeit da. Eine Verpflichtung, die Bosnien und Herzegowina mit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU eingegangen ist, ist eine Zusicherung der Anwendung eines einheitlichen Rechtssystems im gesamten Staat und Rechtssicherheit, was einen Teil der Rechtsstaatlichkeit darstellt.

Der Verfassung Bosnien und Herzegowinas und der Verfassung der Entitäten nach sind die Gerichtshöfe unabhängig und selbstständig und nach dem Gesetz über die Gerichtshöfe urteilen sie nach der Verfassung und den Gesetzen. Eine solche Definierung der Gerichtshöfe ist im Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Konvention über Menschenrechte betreffend die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gerichtshöfe. Die Rechtquelle ist das Gesetz übereinstimmend mit anderen Staaten, die dem europäisch-kontinentalem Rechtssystem angehören, im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Commom Law-Rechtssystem, wo Gerichtentscheidungen Präzedenzfälle und damit eine Rechtsquelle darstellen. Aber auch in Staaten des kontinentalen Rechtssystems basiert das Rechtsverständnis auf den höheren Gerichthöfen, die de iure und de facto die niedrigen Gerichtshöfe beeinflussen. Auch in diesen Staaten wird großer Wert auf Verfolgung und Übereinstimmung der Rechtsstaatlichkeit gelegt.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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