Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz in ​Polen

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Während in Deutschland die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz noch in den Kinderschuhen steckt, ist es in Polen bereits seit einigen Jahren möglich, dass Parteien und ihre Bevollmächtigten ausschließlich online an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die wenigsten deutschen Kollegen und die wenigsten deutschen Mandanten wissen, dass die polnischen Gerichte in der Regel nichts dagegen haben, wenn die Parteien und ihre Vertreter online an der Verhandlung teilnehmen. Tatsächlich ist die Teilnahme einer deutschsprachigen Partei an einer Videoverhandlung vor polnischen Gerichten inzwischen zur gängigen Praxis geworden.

Die Ursprünge gehen natürlich auf die Coronavirus-Pandemie zurück, bei der unser Leben aus offensichtlichen Gründen weitgehend in die virtuelle Realität verlagert wurde. Heute ist es nach polnischem Recht möglich, auf Antrag einer Partei an einer Videoverhandlung teilzunehmen.

Ich vertrete deutschsprachige Mandanten vor Gerichten im ganzen Polen. Es ist nicht mehr notwendig, zu einem Gericht ans andere Ende des Landes zu reisen.  Ich möchte nicht verhehlen, dass die Online-Verhandlungen meine Arbeit erheblich erleichtern und sowohl mir als auch meinen Mandanten Zeit sparen. 

Darüber hinaus bieten sie den Mandanten die Möglichkeit, erhebliche Kosten für Auslandsreisen (Reisekosten aus entfernten Ecken Deutschlands zum Sitz des polnischen Gerichts in Polen) einzusparen. 


Vor allem ist es für deutschsprachige Mandanten bequem, vom Sessel aus, im Büro oder im Liegestuhl während des Urlaubs in einem beliebigen Winkel der Welt vom Gericht vernommen zu werden. Die Mandanten benötigen lediglich einen Internetzugang und einen Computer oder ein Mobiltelefon.

Bei Fragen zu Onlineverfahren bin ich Ihnen gerne behilflich. Sie können mich unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: kontakt@machalapucek-kancelaria.pl

Alicja Machała-Pucek

poln. Rechtsanwältin

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Foto(s): Alicja Machała-Pucek

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