Gerling Lebensversicherung heute noch widersprechen

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Widerspruchsrecht für Gerling Kunden besteht noch heute

Tausende Kunden der Gerling Lebensversicherung, heute HDI Gerling, befinden sich unwissend in einer rechtlich vorteilhaften Situation. Obwohl die eigentliche Widerspruchsfrist längst verstrichen zu sein scheint, kann vielen Versicherungsverträgen der Gerling Lebensversicherung heute noch widersprochen werden, auch Jahre nach Abschluss des Vertrages. Grund dafür ist, dass Lebensversicherungen wie die Gerling die eigenen Kunden nur fehler-, beziehungsweise lückenhaft über deren Widerspruchsrechte belehrt haben. Rechtsfolge einer fehlerhaft erfolgten Belehrung ist, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. De facto besteht für viele der Versicherten der Gerling Lebensversicherung ein „ewiges“ Widerspruchsrecht.

Widerspruch bringt Chance auf Ersparnis

Dieser rechtliche Vorteil kann sich zu einem finanziellen entwickeln. Denn mithilfe des Widerspruchsrechts können Kunden der Gerling viel Geld sparen und sich von ihrer alten Verbindlichkeit lösen – was lange Zeit nur mit erheblichen Kosten möglich gewesen wäre.

Zwischen 1994 und 2007 wurden die meisten Lebensversicherungen nach dem sogenannten Policenmodell abgewickelt. Der Kunde erhielt hierbei wichtige Vertragsinformationen, Geschäftsbedingungen etc. erst nach Vertragsschluss in schriftlicher Form zugesandt. Viele Details offenbarten sich den Versicherten erst dann. Ferner warben die Versicherer im besagten Zeitraum mit fondsgebundenen Lebensversicherungen. Die Versicherungssumme wird bei diesem Prinzip an (teilweise risikoreiche) Finanzgeschäfte gekoppelt. Man versprach den Kunden, dadurch hohe Renditen zu erzielen.

Allerdings blieben die erhofften Gewinne aus, der Abschluss der Lebensversicherung entpuppte sich für nahezu alle Verbraucher als Verlustgeschäft. Ein Ausstieg mittels Kündigung lohnte sich jedoch auch nicht, zu gering war der Rückkaufswert. Das noch immer bestehende Widerspruchsrecht ermöglicht nun, problemlos und günstig aus dem Versicherungsverhältnis auszusteigen.

Bei einem Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, wobei der Kunde nahezu alle gezahlten Beiträge zurückerhält. Lediglich einige Gebühren kann die Lebensversicherung einbehalten. Im Vergleich zum Rückkaufswert ist die Ersparnis enorm. Hinzu kommt, dass die Altlast der teuren Lebensversicherung passé ist und fortan effektiv vorgesorgt werden kann.

Gerling belehrte Versicherungsnehmer fehlerhaft über Widerspruchsrecht

Dass diese Option besteht, haben die Versicherungen selbst zu verantworten. Denn über Jahre hinweg gaben sie an ihre Kunden fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen heraus. Die Rechtslage verpflichtet Versicherungen dazu, ihre Kunden vollumfänglich und unmissverständlich über deren Rechte zu belehren. Die Gerling Lebensversicherung missachtete diesen Grundsatz jedoch. So wurden beispielsweise Schriftstücke innerhalb der Belehrungen nicht benannt, Kunden ohne juristische Ausbildung konnten die Unterlagen nicht zuordnen. Das Widerspruchsrecht konnte nicht zweifelsfrei ausgeübt werden, Kunden fanden sich eher verwirrt als belehrt wieder. Der Bundesgerichtshof sprach derartig fehlerhaft belehrten Verbrauchern in mehreren Fällen das „ewige“ Widerspruchsrecht zu, basierend auf § 5a VVG a.F..

Widerspruch von Gerling Lebensversicherung mit Werdermann | von Rüden durchsetzen

Rund 60 % all derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind zum „ewigen“ Widerspruch berechtigt. Doch auch wenn Ablauf und Prinzip vom „ewigen“ Widerspruchsrecht einleuchten, ist es zwingend erforderlich einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Nur so kann ein maximaler Erfolg erzielt werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen möglicherweise zum Widerspruch Berechtigten eine kostenlose Erstprüfung von Versicherungsvertrag und individueller Rechtslage an. Nach der Begutachtung durch unsere erfahrenen Anwälte sind Sie voll in Kenntnis über Ihre Rechte und die damit verbundenen Möglichkeiten.

Zögern Sie nicht, widersprechen Sie Ihrer Lebensversicherung und sparen Sie dadurch Geld!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
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