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Geschwindigkeitsmessungen in Berlin nicht verwertbar

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In unserem letzten Rechtstipp vom 11.07.2019 hatten wir ausführlich auf das aktuelle Urteil vom 05.07.2019 des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes zu den Geschwindigkeitsmessungen hingewiesen. Insbesondere hatten wir ausgeführt, dass wir es für sehr wahrscheinlich halten, dass dieses Urteil auch in Berlin erhebliche Signalwirkung haben könnte, obwohl es rein formal betrachtet nur für das Saarland gilt.

Genau dieser Fall ist zwischenzeitlich auch, wie von uns vorausgesagt, eingetreten.

Aufgrund des Urteils hat die Berliner Polizei insgesamt neun Messgeräte vom beanstandeten Modell „TraffiStar S350“ abgeschaltet und aus dem Verkehr gezogen. Alle nach dem 5. Juli von diesem Messgerät aufgezeichneten Fotos werden von der Polizei nicht mehr ausgewertet, sondern vernichtet. Bereits laufende Bußgeld- und Gerichtsverfahren sind hiervon allerdings nicht betroffen und werden zu Ende geführt.

Für die Messgeräte ist es nunmehr erforderlich, ein Softwareupdate zu entwickeln, welches den Anforderungen des Urteils vom 5. Juli 2019 gerecht wird. Das Messgerät muss dann zunächst ein Verfahren zur Neuzulassung durchlaufen. Außerdem müssen sämtliche entsprechenden Geräte dann auch neu geeicht werden. Das gesamte Entwicklungs- und Neuzulassungsverfahren kann sich durchaus bis zum Jahresende hinziehen.

Allerdings gibt es nicht nur das Messgerät vom Typ „TraffiStar S350“, sondern auch eine Vielzahl anderer „Blitzgeräte“, auf die sich das saarländische Urteil ebenfalls auswirken könnte. Wie sich die Berliner Polizei und vor allem auch die Bußgeldstelle bzw. das für derartige Verfahren zuständige Amtsgericht Tiergarten zu diesen anderen Geräten positionieren wird, bleibt abzuwarten.

Anwaltlicherseits kann Akteneinsicht genommen werden. Es ist möglich, die Messung zu prüfen und auch die neuen wichtigen Aspekte zu berücksichtigen, die gegebenenfalls sogar zur Einstellung führen können.

Rechtsanwaltskanzlei Buchholz


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