GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (d.o.o.)
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Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Gesellschaftsform in derRepublik Kroatien. Gemäß Artikel 385 des Handelsgesellschaftsgesetz handelt es sich um eineGesellschaft, bei der eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen einen Beitrag zumvorab vereinbarten Stammkapital leisten.Der Mindestbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftungbeträgt EUR 2.500,00.Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aus mehreren Gründensinnvoll. Einer davon ist sicherlich die Steuer. So zahlt eine d.o.o., die im Steuerzeitraum einenUmsatz von bis zu 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 10 %, während eined.o.o., die einen Umsatz von mehr als 995.421,06 EUR erzielt hat, nach dem Steuersatz von 18%. Die Dividendensteuer beträgt 10 %. Bei Einkommensbeträgen über 47.780,28 Euro pro Jahrwird hingegen eine Einkommensteuer in Höhe von 30 % gezahlt.Bei der Gründung einer d.o.o. ist es ratsam, möglichst viele Tätigkeiten anzumelden, dadie Gerichts- und Notarkosten unabhängig von der Anzahl der eingetragenen Tätigkeiten gleichsind. Möchte der Gründer nachträglich weitere Tätigkeiten anmelden, fallen dieselben Kostenan wie bei einer Änderung des Gesellschaftsvertrages.Für Ausländer, die beabsichtigen, eine d.o.o. zu gründen, ist es gut zu wissen, dassVorstandsmitglieder und Prokuristen keine kroatischen Staatsbürger sein müssen. DieVorstandsmitglieder können die Gesellschaft unabhängig und einzeln oder mit Zustimmunganderer Vorstandsmitglieder vertreten, was im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.Der Name der Gesellschaft kann in einer der Amtssprachen der Europäischen Unionverfasst sein, der Sitz der Gesellschaft muss aber in der Republik Kroatien sein.Die Vorstandsmitglieder müssen in der Republik Kroatien keine Beiträge zur Renten- undKrankenversicherung zahlen, wenn sie diese bereits in einem anderen Land zahlen. DieVorstandsmitglieder aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums weisen ihrenVersichertenstatus mit einer sogenannten A1-Bestätigung nach und die Vorstandsmitglieder, dieaus Ländern kommen, mit denen die Republik Kroatien Sozialversicherungsverträgeabgeschlossen hat (BiH, Montenegro, Mazedonien, Serbien, Türkei), weisen ihrenVersichertenstatus mit einer in diesen Verträgen vorgeschriebenen Bestätigung nach. Dabeimüssen die Bestätigungen vom zuständigen ausländischen Pflichtversicherungsträgerausgestellt sein und dürfen nicht älter als sechs Monate sein.Nach der Gründung folgt die Anmeldung im Handelsregister. Der Antrag auf Eintragung indas Handelsregister wird zusammen mit allen erforderlichen Anlagen beim hitro.hr eingereicht.Die Gründungskaution und die Gerichtsgebühren können bei der Finanzagentur (FINA) bezahltwerden. Die Unterlagen für die Erlangung der Klassifizierungsmitteilung desWirtschaftsunternehmens der NKD (Nationale Klassifizierung der Tätigkeiten) werden auf demhitro.hr Schalter übermittelt. Nach dem Erlass des Beschlusses über die Eintragung in dasHandelsregister werden die Informationen über die Eintragung unverzüglich auf der Websitedes Registers veröffentlicht.Die neu gegründete Gesellschaft muss in das Register der Eigentümer eingetragenwerden, das bei der FINA geführt wird. Zweck dieses Registers ist die Verhinderung vonGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung.Die Gesellschaft muss auch innerhalb von 15 Tagen nach Übermittlung des Beschlussesüber die Eintragung in das Handelsregister bei der staatlichen Statistikstelle gemeldet sein, umeine Identifikationsnummer nach der nationalen Klassifizierung der Tätigkeiten zu erhalten.Die Gesellschaft und die verantwortlichen Personen müssen auch eine Steuernummer(OIB) beantragen. Auf diese Weise ist die kroatische Steuerverwaltung tatsächlich mit denSteuerverwaltungen in der gesamten Europäischen Union verbunden.Außerdem wird die Gründung der Gesellschaft auch bei der Steuerverwaltungangemeldet, wobei der Anmeldung eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister und der
Beschluss über die Klassifizierung des Wirtschaftsunternehmens beigefügt ist. Die Gesellschaftmuss außerdem über ein offenes Girokonto bei einer der Geschäftsbanken in Kroatienverfügen.
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