Gesellschaftsgründung und/oder Gesellschaftsauflösung in der Türkei

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Möchten Sie eine Gesellschaft in der Türkei gründen oder eine bestehende Gesellschaft auflösen bzw. liquidieren? 

Oder möchten Sie ein Verbindungs- bzw. Kontaktbüro Ihres bestehenden deutschen Unternehmens in der Türkei einrichten? 

Dann können wir Ihnen gerne rechtlich zur Seite stehen und Sie im gesamten Vorgang begleiten oder gänzlich für Sie ausführen. Im Gegensatz zur Auflösung einer Gesellschaft, die steuerrechtliche Aufgaben und Pflichten nach sich zieht, ist die Gründung einer Gesellschaft einfacher und schneller! Insbesondere kann man von der neuen gesetzlichen Regelung bezüglich der Einzahlungspflicht des Stammkapitals bei GmbH (türkisch: limited sirketi) profitieren und die Einzahlung des Stammkapitals zeitlich verschieben. 

Wir sind beratend und aktiv für Sie tätig. Unsere Tätigkeit beginnt mit der Beratung, geht über die gesamte türkische Bürokratie, faktische Auflösung bzw. Anmietung von Büroräumen (Kündigung bzw. Abschluss von Mietverträgen und weiteren Verträgen, wie Strom, Wasser, Telefon etc. und der Räumung), Einholung von besonderen Genehmigungen bis hin zum Entwurf des Geschäftsführervertrages. Die steuerrechtliche Unterstützung bieten wir Ihnen mit unseren fachlich zuverlässigen Steuerberatern, die uns in zahlreichen Fällen vertrauensvoll zur Seite stehen.  

Wichtig ist hier die Erteilung einer wirksamen Vollmacht, die notariell beglaubigt und apostilliert werden muss. Das bilinguale Vollmachtsformular, in deutscher und türkischer Sprache stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sind die Vollmachtgeber selber Gesellschafter, so ist eine sog. Musterzeichnungserklärung der Vertretungsberechtigten und ein apostillierter Handelsregisterauszug erforderlich, wenn es um die Auflösung einer türkischen Gesellschaft geht. Diese Dokumente dienen Ihrer Sicherheit! Anhand dieser Erklärung und dieses Auszuges können  die türkischen Behörden von der Echtheit der Dokumente und von den wahren/richtigen Vertretungsberechtigten der jeweiligen Gesellschaft ausgehen, die in der Türkei eine Gesellschaft gründen bzw. auflösen möchte.

Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang auch über den wirtschaftlichen Zweck der zu gründenden Gesellschaft und über die damit verbundenen Verträge, die Sie mit Dritten abschließen möchten. Hierzu führen wir auch die Verhandlungen in Bezug auf die Vertragsgestaltung für Sie.

Sollten sich in diesem Zusammenhang spezifische Fragen und Anregungen ergeben, setzen Sie sich gerne mit uns unverbindlich in Kontakt. 



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