Gesellschaftsrecht: Die „Limited“ in Deutschland

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Die Abkürzung Limited (Ltd.) bezeichnet die englische Gesellschaftsform Private Company by Shares. Sie ist das Pendant zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der wesentliche Unterschied liegt allerdings darin, dass eine Limited nicht mit einem Stammkapital ausgestattet werden muss. Für ihre Gründung reicht ein Penny aus.

Bisher konnte eine Limited, die nach englischem Recht gegründet wurde, ihren Sitz auch nach Deutschland verlegen und sodann hier trotz der geringeren Gründungsanforderungen tätig werden. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung nämlich mehrmals anerkannt, dass auch Gesellschaften die Niederlassungsfreiheit in Europa beanspruchen können. Durch den Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union (Brexit) können jedoch sich hierbei allerdings Probleme ergeben. Das Ausüben von geschäftlichen Tätigkeiten könnte in der Gesellschaftsform der Limited nicht mehr anerkannt werden und eine Umwandlung oder Neugründung erforderlich machen. Bleibt die Veränderung der Gesellschaftsform aus, besteht die Möglichkeit, dass sich nicht nur steuerliche Nachteile ergeben, sondern auch eine persönliche Haftung der Gesellschaft möglich ist, weil die Limited nicht mehr als Rechtsform anerkannt werden muss. Das kann die Gesellschafter und die Gesellschaft teuer zu stehen kommen.

Falls Sie Fragen zur Rechtsform Ihrer Gesellschaft haben oder Ihre Gesellschaft (auch unabhängig vom Brexit) umwandeln möchten, kontaktieren Sie uns gerne!


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