Coinwealth Limited – FCA warnt

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Auf der Website wird Coinwealth Limited als führendes Unternehmen im Finanzmanagement beschrieben. Man sei kein Start-up, sondern ein Team mit bewährter Integrität und erfolgreicher finanzieller Erfolgsbilanz seit über vier Jahren auf den globalen Finanzmärkten.

Weiterhin wird auf coinwealthlimited.com damit geworben, dass man aus einem Team von Finanzexperten mit langjähriger erfolgreicher Berufserfahrung im Krypto- und Forex-Handel bestehe und man mit stabilen täglichen oder wöchentlichen Gewinnen ein hohes und angenehmes Einkommen erhalte, indem man einfach zu Hause sitze und jeden Tag bei uns verdiene.

Angeboten werden Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen.

Tatsächlich Warnung der FCA vor Coinwealth Limited

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Coinwealth Limited über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Weitere Vorbehalte gegen Seriosität

Auf der Homepage existiert auch kein Impressum, das den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Als Betreibergesellschaft wird nur eine Coin Wealth Limited genannt, ohne dass Verantwortliche angegeben sind.

Das Angebot von Forex-Geschäften und ein Handel in Kryptowährungen an Anleger in Deutschland stellt auch eine Wertpapierdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar. Über eine dafür erforderliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügen die Betreiber nicht.

Auch wird Coinwealth Limited nicht von der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde beaufsichtigt und die FCA warnt vor der Plattform.

Möglichkeiten für Anleger von Coinwealth Limited

Bei Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ohne Erlaubnis der BaFin kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Leisten Sie auch, wenn sie eine Auszahlung gefordert haben, keine weiteren Einzahlungen, wenn diese als Steuer, Kaution, Hinterlegungssumme etc. gefordert werden. Dies wären auch u. a. Anzeichen für eine betrügerische Schädigung.

Dann kommen auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht.

Wenn Auszahlungen aus dem Handelskonto verweigert oder von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden, handeln Sie rasch und lassen Sie sich über Ihre Ansprüche beraten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 15.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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