Gestaltungsmöglichkeiten von familiären Immobilienübertragungen

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Aufgrund des Inkrafttretens des JStG 2022 und der hierdurch angeglichenen Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz an die ImmoWertV ist die steueroptimierten Immobilienübertragung zunehmend in das Zentrum der steuerlichen Nachfolgeberatung gerückt. Im Rahmen der Anpassungen haben vor allem das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren eine Vielzahl von Änderungen erfahren, was wiederum eine deutlich höhere Immobilienbewertungen ab dem 1.1.2023 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Folge haben kann. Da parallel die gesetzlich festgelegten persönlichen schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht entsprechend angepasst wurden, können diese somit eher ausgeschöpft werden. Aufgrund der neuen Fassung des Bewertungsgesetzes sind aber in der Regel die Werte der Immobilien gestiegen.

  • Wie stark eine Abweichungen zum Schluss ausfallen, kann pauschal nicht gesagt werden, da die Bewertungen sehr objektspezifisch und ortsabhängig sind. Vor allem die veröffentlichten Werte der zuständigen Gutachterausschüsse nehmen eine grundlegende Rolle bei der Bewertung ein und sind somit essentiell für die Höhe der Grundbesitzwerte.

  • Die steuerlich bestehenden Befreiungen und Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr mannigfaltig und gewährleisten in einigen unterschiedlichen Bereichen und Konstellationen der privaten Immobiliennachfolge Steuereinsparungspotenziale. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig die Bedürfnisse der übertragenden Generation zu ermitteln, um eine entsprechende individuelle steueroptimierte Vermögensnachfolge auf die nächste Generation zu gestalten.




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