Gewalt in der Ehe

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Viele Frauen erfahren innerhalb der Ehe oder nach der Trennung Gewalt durch den Ehepartner/Expartner.

Häufig sind Kinder involviert.

Was können die betroffenen Frauen tun, um sich und ihre Kinder vor dem Ehe- oder Expartner und meist auch Vater der Kinder zu schützen?

Die Betroffenen tun gut daran, die Körperverletzung, Drohung oder Beleidigung des Partners oder ehemaligen Partners zur Anzeige zu bringen. Auch wenn es Mut und Kraft kostet. Die Betroffenen sollten nicht nur an sich selbst, sondern auch an ihre Kinder denken, denn:

Wenn die betroffenen Frauen nicht gegen die Gewalt vorgehen, kann sich das Jugendamt einschalten, wenn es von dem Fall Kenntnis erlangt. Dieses wird sich sodann um den Schütz der Kinder bemühen und in allerletzter Konsequenz, wenn die Mutter sich nicht gegen den gewalttätigen Ehemann zur Wehr setzt, ein gerichtliches Verfahren zwecks Übertragung der elterlichen Sorge, hilfsweise des Aufenthaltsbestimmungsrechts, auf das Jugendamt einleiten.

Aus diesem Grund wird dazu geraten, sämtliche strafrechtlich relevanten Tatbestände zur Anzeige zu bringen und - ganz wichtig - über jegliche Übergriffe, Beleidigungen und Belästigungen Buch zu führen, damit die Angelegenheit in einem möglichen späteren. Verfahren eine bessere Beweiskraft erlangt.

In dem Zusammenhang ist es möglich, über einen Rechtsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung verfassen zu lassen und sodann, sofern der  Gegner diese nicht unterschreibt, eine Klage auf Unterlassung bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen.

In aller Regel reicht dies in der Summe dann aus, um das unerwünschte Verhalten des Gegners zu unterbinden.

Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich gern an Rechtsanwältin Sandra Günther.



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