Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland
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In Deutschland schützt die Gewaltenteilung die Unabhängigkeit der Justiz gemäß dem Grundgesetz. Richterliche Entscheidungen, die als nachteilig empfunden werden, können nur durch den vorgegebenen Rechtsweg – mittels Berufung oder Revision – angefochten werden, nicht durch politische Einflussnahme.
Der amerikanische Präsident fordert offen die Absetzung eines Richters, der eine seiner Maßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte. Wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?
In Deutschland ist die Gewaltenteilung ein zentrales Prinzip der Demokratie. Die Verfassung, also das Grundgesetz (GG), regelt die Trennung der drei Gewalten:
- Legislative (gesetzgebende Gewalt – Bundestag, Bundesrat)
- Exekutive (vollziehende Gewalt – Bundesregierung, Verwaltung)
- Judikative (rechtsprechende Gewalt – Gerichte)
1. Wer bestimmt, wer Richter ist?
Die Berufung von Richtern ist in Deutschland in der Richterwahl bzw. -ernennung geregelt. Je nach Gerichtsebene sind verschiedene Gremien und Institutionen beteiligt:
- Bundesrichter (z. B. Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof) werden durch Wahlgremien gewählt. So wählt etwa der Bundestag oder ein speziell eingerichteter Richterwahlausschuss die Richter der obersten Bundesgerichte (Art. 95 GG).
- Landesrichter (z. B. Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte) werden meist von Justizministerien in den Bundesländern mit Zustimmung eines Richterwahlausschusses ernannt.
2. Können Richter in Deutschland abgesetzt werden?
Die Absetzung von Richtern ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich.
- Richter auf Lebenszeit genießen gemäß Art. 97 GG Unabhängigkeit und sind nur an Recht und Gesetz gebunden.
- Eine Absetzung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen. Gründe können beispielsweise schwerwiegende Pflichtverletzungen oder eine Verurteilung wegen Straftaten sein.
- Disziplinarmaßnahmen sind möglich, aber nur durch die Justiz selbst, nicht durch die Exekutive.
3. Warum kann der Bundeskanzler keine Richterabsetzung fordern?
Der Bundeskanzler oder andere Mitglieder der Regierung dürfen keine Einflussnahme auf die Justiz ausüben. Das ergibt sich aus Art. 20 Abs. 2 GG, der die Unabhängigkeit der Gewalten betont.
Würde ein Bundeskanzler öffentlich die Absetzung eines Richters fordern, wäre das ein Angriff auf die Gewaltenteilung und könnte sogar als Amtsmissbrauch gewertet werden. Zudem würde es gegen das grundgesetzlich verankerte Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) verstoßen.
Fazit:
Richter sind in Deutschland weitgehend unabhängig und können nicht durch politische Entscheidungsträger abgesetzt werden. Wer sich durch eine Gerichtsentscheidung benachteiligt fühlt, muss stattdessen den Rechtsweg beschreiten, also Berufung oder Revision einlegen. Politische Einflussnahme auf Gerichte ist nicht nur unzulässig, sondern gefährdet die rechtsstaatlichen Prinzipien.
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