Gläubiger/Nachrangdarlehensgeber an value Consort AG - Forderungsanmeldung von Ansprüchen aus Nachrangdarlehen

  • 2 Minuten Lesezeit

Was sollten Gläubiger von Nachrangdarlehen des Infinus Schadenkomplexes in dieser Hinsicht beachten?

Der Schadenskomplex ist allen, die sich im grauen Kapitalmarkt bewegen, bekannt. Im Dominoeffekt wurden Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Infinus Gruppe wie beispielsweise value Consort AG, FuBus KGaA, Prosavus AG u.a. beantragt und eröffnet. Diese Emittenten vertrieben Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und teilweise auch Kommanditbeteiligungen. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen waren teilweise von der Forderungsanmeldung ausgeschlossen, mit der Begründung, dass im Hinblick auf die vereinbarte Nachrangabrede eine Forderungsanmeldung der nachrangigen Forderungen nicht sinnvoll ist. Soweit Forderungen angemeldet wurden, wurden diese bestritten und nicht im Rang des § 38 InsO (erster Rang) festgestellt.

Der Insolvenzverwalter führte im Anschluss daran mit Gläubigervertretern einen Rechtsstreit über die Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht und ob die Nachrangabrede wirksam ist oder entsprechend der Rechtsprechung des BGH unwirksam, mit der Folge, dass die Gläubiger ihre Forderungen im ersten Rang anmelden können und nach derzeitiger Prognose auch mit einer Quote von 30-35 % rechnen können. In den Feststellungsprozessen wurde festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung in den Antragsformularen fehlerhaft war, mit der Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht wirksam in Gang gesetzt wurde und daher ein wirksames Widerrufsrecht besteht. Wir haben für unsere Mandanten daher den Widerruf der Willenserklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages führte, erklärt.

Mit Zugang des Widerrufs dürfte nunmehr ein Rückabwicklungsanspruch bestehen, der die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen der Anleger auf den Darlehensvertrag bzw. die Darlehensverträge, abzüglich erhaltener Zinszahlungen, inkludiert. Dieser Rück-abwicklungsanspruch muss neu im Insolvenzverfahren angemeldet werden und die Forderungsanmeldung mit den entsprechenden Anlagen und Begründungen erneut an den Insolvenzverwalter gesandt werden.


Sofern Sie Interesse haben an einer anwaltlichen Vertretung übersenden Sie uns gern die Formulare Ihres Nachrangdarlehensvertrages in vollständiger Form (bitte Vorder- und Rückseite kopieren) und die Mitteilung der Höhe der erhaltenen Zinszahlungen, sowie etwaige weitere, Ihnen noch vorliegende Unterlagen.

Bitte beachten Sie, es muss zeitnah angemeldet werden, damit die Forderungen berücksichtigt werden können.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns per Mail über unser Kontaktformular oder telefonisch. 

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

______________________________


Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig - Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.

__________________________


Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht / Fachanwältin für Steuerrecht

Königstraße 11 in 01097 Dresden

Tel:     0351/ 21 52 025-0

Fax:    0351/ 21 52 025-5

Mail:   kanzlei@bontschev.de

www.bontschev.de





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema