Gläubigerversammlung bei Prokon und weitere wichtige Termine und Fristen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Jahr 2014 markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Prokon Regenerative Energien GmbH. Das Unternehmen, in das tausende Anleger sehr viel Geld investierten, ist zahlungsunfähig und überschuldet. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die betroffenen Prokon-Anleger jedoch nicht darauf beschränkt, auf eine gute Insolvenzquote zu hoffen und abzuwarten. Denn die Gläubiger müssen sich um das Insolvenzverfahren kümmern – zum Beispiel müssen Forderungen bis zum 15.09.2014 angemeldetwerden. Denn anderenfalls werden diese nicht im Insolvenzverfahren berücksichtigt. Doch die Genussrechte-Inhaber können zuvor bei einem anderen Termin aktiv auf den weitern Verlauf des Prokon-Insolvenzverfahren einwirken.

Am 22.07.2014 wird in Hamburg die erste Gläubigerversammlung abgehalten. Die Veranstaltung dient zum einen dazu, die die Prokon-Anleger und weitere Gläubiger über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen aber auch wegweisende Beschlüsse gefasst werden, die sich auf das gesamte weitere Insolvenzverfahren auswirken. Zum Beispiel sollen die Gläubiger entscheiden, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden soll. Wird dies beschlossen, dann wird die Sanierung der Prokon Regenerative Energien GmbH nicht vom Insolvenzverwalter betreut, sondern die Geschäftsführung kümmert sich mit Hilfe eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterhin hierum.

Eine weitere wegweisende Beschlussfassung betrifft die Frage, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. In einem Insolvenzplan können Einzelheiten und grundlegende Fragen des kommenden Verfahrens verbindlich geregelt werden können. In der ersten Gläubigerversammlung soll aber kein bereits fertiger Insolvenzplan beschlossen werden, sondern es geht vielmehr um die grundlegende Frage, ob die Genussschein-Inhaber und sonstige Gläubiger wünschen, dass ein Insolvenzplan erstellt wird. Ob ein fertiger Plan angenommen werden soll, wäre Gegenstand einer späteren Entscheidung.

Wie sich anhand der kurz angerissenen Entscheidungsmöglichkeiten erkennen lässt, ist die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens – innerhalb des rechtlich Möglichen – flexibel. Angesicht der insolvenzrechtlichen Optionen, deren Konsequenzen und den von den Prokon-Gläubigern zusätzlich zu beachtenden Fristen, können bei den betroffenen Anlegern Fragen aufkommen. Insbesondere dann, wenn diese sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren und dessen Ablauf befassen mussten.

Wenn Anleger sich bei der an einem Dienstag stattfindenden Gläubigerversammlung bzw. im weiteren Insolvenzverfahren vertreten und unterstützen lassen möchten, dann sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der Prokon Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die Prokon-Genussrechte.

Weitere Informationen rund um den Fall Prokon befinden sich der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema