JCP-Anleihe: Insolvenzgericht bestimmt wichtige Termine und Fristen / Presse berichtet über den Fall

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Das Insolvenzgericht Krefeld hat mit Beschluss vom 01.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kruth der Düsseldorfer Kanzlei Andres Partner bestimmt worden.

Frist zur Forderungsanmeldung beachten

Das Insolvenzgericht hat für die Anmeldung von Forderungen der Anleihegläubiger eine relativ kurze Frist der bis zum 21.01.2020 gesetzt. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 03.12.2020 den Anleihegläubiger an den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts und die wesentlichen Fristen mitgeteilt. Die Frist zur Anmeldung ist keine zwingende Ausschlussfrist. Forderungen zur Insolvenztabelle können grundsätzlich bis zum Ende des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Die durch das Insolvenzgericht gesetzte Frist sollte dennoch dringend eingehalten werden. Der Insolvenzverwalter wird die Forderungsanmeldung genau prüfen, und diese entweder anerkennen und zur Insolvenztabelle nehmen oder sie (auch nur teilweise) bestreiten.

Einberufung zur Gläubigerversammlung

Das Insolvenzgericht hat den Termin für die insolvenzrechtliche Gläubigerversammlung auf den 28.02.2020 bestimmt. Der Termin dient sowohl dafür, dass der Insolvenzverwalter den Gläubigern Bericht über die Lage der Gesellschaft erstattet und dazu den Insolvenzverwalter zu bestätigen. Sie dient aber insbesondere auch zur Einsetzung und Wahl eines Gläubigerausschusses. Der Gläubigerausschuss soll mit einem Querschnitt aller Gläubiger besetzt sein. Neben dem Vertreter für die Anleihegläubiger wird der Gläubigerausschuss in der Regel mit Vertretern der Arbeitnehmer und gegebenenfalls mit dem Vermieter der Büroimmobilie zu besetzen sein.

Enger Zeitplan durch das Insolvenzgericht vorgegeben – Gläubiger müssen jetzt handeln!

Das Insolvenzgericht hat hier insoweit einen recht engen Zeitplan vorgegeben, der das Insolvenzverfahren jedenfalls beschleunigt und Ihnen damit auch weitere Informationsquellen erschließt, um die Hintergründe der Insolvenz und die Frage der Verantwortlichkeit weiter aufzuklären. Der Zeitplan bedeutet aber auch, dass sie tätig werden müssen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Rheinische Post berichtete über die Insolvenz und den Betrugsverdacht 

Auch die Presse ist auf den Fall aufmerksam geworden. Die Rheinische Post hat am 12. November 2019 über die Insolvenz der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG über den Betrugsverdacht berichtet (https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/jc-gruppe-aus-krefeld-insolvenz-und-verdacht-des-anlagbetrugs_aid-47100637):

 „Bei der Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe gegen den Inhaber und einige seiner Mitarbeiter der Krefelder JC Gruppe vor. Das Unternehmen habe Vorratsgesellschaften gegründet, sei geschäftlich aber nie tätig geworden, sagt der Berliner Anwalt Rolf Siburg, der rund zwei Dutzend Mandanten vertritt.“

Im Auftrag der Mandanten hat die Kanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Kapitalanlagebetrugs gestellt. Vertriebsmitarbeiter haben noch kurz vor der Insolvenz Anleihegläubiger dazu bewogen sich fällige Anleihen nicht auszahlen zu lassen, sondern diese gegen einen erhöhten Zins zu „verlängern“, obwohl die Annahme nahe lag, dass die Gesellschaft bereits seit geraumer Zeit zahlungsunfähig war und keine Geschäftstätigkeiten ausführte.

Vertretung Ihrer Rechte und Interessen durch die Kanzlei im Insolvenzverfahren ratsam

Geschädigte Anleihegläubiger wird geraten, sich durch die Kanzlei im Insolvenzverfahren der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG vertreten zu lassen. Vor allem für die Wahrnehmung Ihrer Interessen in der anstehenden Gläubigerversammlung und für die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Forderung sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sofern Sie Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zur Kanzlei auf. Für die Legitimation gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter ist ein aktueller Depotauszug mit Sperrvermerk über die Anleihe sowie eine auf die Kanzlei lautende Vollmacht notwendig. Die Vollmacht erhalten Sie auf Anfrage umgehend zugesendet. Die Klärung der Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung wird die Kanzlei abgewickelt, wenn Sie Namen und Versicherungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mitteilen.

Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Rolf Siburg, LL.M. gerne jederzeit zur Verfügung.



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