Gläubigerversammlung WGF AG 08.04.2013 Congress Center Düsseldorf

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Am 08.04.2013 fand im Congress Center Düsseldorf Süd der Anlegergläubigertermin zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der WGF AG (Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung) statt (300 Teilnehmer).

Es liegt eine Eigenverwaltung der WGF AG vor. Ziel soll es sein, dass Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren.

Acht Anleihen wurden ausgegeben, davon wurden zwei zurückgezahlt. Sechs Anleihen stehen damit aus. Die Anzahl der Anleihegläubiger stehe jedoch nicht fest.

Die Wahl des jeweiligen gemeinsamen Vertreters betraf dabei zunächst zwei Anleihen: WKN A0LDUL und WKN WGFH04 mit jeweils ca. 50 Mio. Euro. Gewählt wurden Herr Rechtsanwalt Nieding (F.a.M.) und Herr Rechtsanwalt Kienle (SdK) als gemeinsame Vertreter für die genannten Anleihen.

Nachmittags wurden für drei weitere Anleihen jeweils weitere gemeinsame Vertreter gewählt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sollen auf je auf 3 Personen reduziert werden.

Ein Insolvenzplan liegt vor.

Auf die Frage, wie die WGF AG besichert sei, stellte sich heraus, dass die WGF AG durch Grundschulden besichert sei, nicht durch Hypotheken. Diese ständen jedoch im Eigentum der Tochtergesellschaften der WGF AG. Die Tochtergesellschaften seien nicht insolvent.

Der Begriff „WGF-Hypothekenanleihe" selbst sei eine Erfindung des Vorstandes der WGF AG.

Ein Redner frug, wieso der Treuhänder sein Aussonderungsrecht nicht geltend mache und die Immobilien nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußere.

Antwort: Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wäre dies möglich, hier jedoch liege eine Eigenverwaltung vor mit dem Ziel der Unternehmensfortführung, so dass eine Zwangsversteigerung ausgeschlossen sei. Selbst wenn hier ein normales Insolvenzverfahren vorliegen würde, würde man davon auch abraten. Eine Zwangsversteigerung führe lediglich dazu dass die Verkäufe unter den Wert der Anleihen blieben und dies nicht das Ziel sei.

In der Versammlung stellte sich klar heraus, dass sich die WGF AG eines Schneeballsystems bediente. Hierzu sei eine äußerungsrechtliche Entscheidung des LG Köln ergangen, einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 29.07.2011, Aktenzeichen 28 O 596/11.

Die Abwicklung bzw. die Fortführung des Verfahrens erfolgt unter der Aufsicht eines vom Amtsgericht Düsseldorf bestellten Sachwalters.


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