Global Financial Invest AG – Ansprüche verjährt?

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Im Jahr 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma Global Financial Invest AG (GFI AG) den Ankauf von Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen untersagt mit der Begründung, es handele sich um unerlaubtes Einlagengeschäft.

Das Geschäftsmodell bestand darin, dass die GFI AG über einen Treuhänder die Vermögensanlagen (in der Regel Lebensversicherungen) vom Kunden ankaufte.

Die Gelder sollten in der Gesellschaft dann für die Anschaffung von Immobilien verwendet werden.

Den Kunden wurden hohe Rückzahlungen zugesichert.

Der durch die BaFin angeordneten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit durch Rückabwicklung der geschlossenen Verträge kam die Gesellschaft nicht nach. 

Obwohl die Ursachen der Schadenssituation schon einige Jahre her ist, ist die Schädigung zahlreicher Anleger immer noch nicht behoben.

Man denkt zunächst an Verjährung. Dabei ist anzumerken, dass die absolute zehnjährige Verjährung noch nicht abgelaufen ist.

Demzufolge gilt die Kenntnis abhängige Verjährung von drei Jahren.

Dabei ist von dem Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt auszugehen, von dem an der Kunde Kenntnis von den Umständen der Schadensursachen und vom konkreten Schädiger hat.

Dazu muss man als Anleger erst einmal wissen, welche Personen außerhalb des Insolvenzverfahrens als mögliche Schädiger überhaupt in Betracht kommen. Denn es gibt hier mehrere mögliche Schädiger, die aus unterschiedlichen Gründen haften können.

Dabei kommen nicht nur die Gesellschaften in Betracht, sondern auch Personen, die entsprechende Verantwortungen fahrlässig oder vorsätzlich missachtet haben.

Falls Sie geschädigter Anleger sind, sollten Sie sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt über mögliche Ansprüche und die möglichen Anspruchsgegner informieren und ihre Erfolgsaussichten eines Klageverfahren prüfen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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