Global XCrypto – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Handelsplattform Global XCrypto, die unter global-xcrypto.com agiert, bietet diverse Handelsgeschäfte wie Differenzkontrakte (CFDs), Krypto-Bundles und Forex-Handel an, besitzt aber keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für solche Aktivitäten in Deutschland. 


Dies stellt einen Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) dar und führt dazu, dass die Plattform unerlaubt handelt. 


Aufgrund des fehlenden Impressums auf der Webseite und der Angabe nur einer Mailadresse als Kontaktmöglichkeit, ohne jegliche Nennung der Rechtsform, des Sitzes oder der Betreibergesellschaft, wird dringend davon abgeraten, Geschäfte über Global XCrypto zu tätigen. 


Betroffene Anleger haben potenziell Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Global XCrypto investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema