GmbH Steuerfalle: die tückische fiktive Schenkung

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Gesellschafter aufgepasst!

Viele Gesellschafter sind sich nicht bewusst, dass es steuerliche Fallstricke gibt, die empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Einer dieser tückischen Stolpersteine ist die sogenannte fiktive Schenkung. Obwohl es sich um eine Schenkung ohne Schenkungswillen handelt, kann dennoch Schenkungsteuer anfallen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick zum Thema fiktive Schenkung im GmbH-Gesellschafterkreis.

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Wann liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor?

Jeder weiß: Wer größere Vermögenswerte verschenkt, muss mit Schenkungsteuer rechnen. Die Grundlage hierfür findet sich im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Dabei setzt eine steuerrechtliche Schenkung grundsätzlich eine freigiebige Zuwendung voraus, also die Absicht, dem Beschenkten ohne Gegenleistung etwas zu übertragen. Klassische Beispiele sind Geldgeschenke oder unentgeltliche Übertragungen von GmbH-Anteilen.

Doch in der Praxis zeigt sich: Es gibt steuerliche Fallstricke, bei denen eine Schenkungsteuer auch ohne ausdrückliche Schenkungsabsicht anfällt. Besonders im GmbH-Umfeld können bestimmte Transaktionen als steuerpflichtige Schenkungen eingestuft werden, obwohl sie nicht als solche geplant waren.

Typische Steuerfallen bei GmbHs

Bestimmte Transaktionen zwischen Gesellschaftern und ihrer GmbH können zu einer unerwarteten Steuerlast führen. Besonders gefährlich sind dabei:

  1. Disquotale Einlagen: Bringt ein Gesellschafter mehr Kapital in die GmbH ein, als es seinem Anteil entspricht, profitieren seine Mitgesellschafter von einer stillen Wertsteigerung. Dies kann eine steuerpflichtige Schenkung auslösen.

  2. Verkauf von Anteilen unter Marktwert: Verkauft ein Gesellschafter seine GmbH-Anteile unter ihrem tatsächlichen Wert an die Gesellschaft, entsteht eine verdeckte Vermögensverschiebung, die steuerliche Konsequenzen haben kann.

  3. Einziehung von Anteilen mit niedriger Abfindung: Wird ein Gesellschafter gegen eine unterbewertete Abfindung aus der GmbH gedrängt, profitieren die verbleibenden Gesellschafter – und genau das kann als Schenkung gewertet werden.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur fiktiven Schenkung

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (April 2024) hat den Kunstgriff des Fiskus ermöglicht. Laut den Richtern kann eine Schenkungsteuer selbst dann entstehen, wenn kein Gesellschafter beabsichtigt, einem anderen etwas zu schenken. Entscheidend ist allein die Wertsteigerung der Anteile der Mitgesellschafter durch die Leistung eines anderen Gesellschafters.

Das bedeutet:

  • Die subjektive Absicht einer Schenkung spielt keine Rolle.

  • Die wirtschaftliche Bereicherung eines Gesellschafters reicht aus, um eine Schenkungsteuerpflicht auszulösen.

  • Steuerlich betrachtet handelt es sich um eine "fingierte" Schenkung, die jedoch ganz reale Steuerlasten nach sich zieht.

Wachsam bleiben!

Die fiktive Schenkung ist eine ernstzunehmende Steuerfalle für GmbH-Gesellschafter. Da der Fiskus keine Schenkungsabsicht, sondern allein die wirtschaftliche Wirkung betrachtet, können viele Unternehmensentscheidungen ungewollt zur Steuerpflicht führen. Wer frühzeitig steuerliche Beratung einholt und Transaktionen sorgfältig strukturiert, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.

Für weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung stehen unsere Fachanwälte für Steuer- und Gesellschaftsrecht gerne zur Verfügung.



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