Vermeidung der Steuerfalle „fiktive Schenkung“

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Keine unnötigen Steuerlasten bei der GmbH

Ein steuerliches Thema, das viele Gesellschafter von GmbHs ungewollt treffen kann, ist die sogenannte fiktive Schenkung. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat klargestellt, dass bestimmte Leistungen an die eigene GmbH Schenkungsteuer auslösen können – selbst dann, wenn kein eigentlicher Schenkungswille vorliegt.

Doch worum geht es genau? Und vor allem: Wie lassen sich unnötige Steuerbelastungen vermeiden? In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter der fiktiven Schenkung steckt und welche Top-Strategien helfen, die Steuerfalle zu umgehen.

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1. Was ist eine fiktive Schenkung?

Grundsätzlich fällt Schenkungsteuer an, wenn Vermögenswerte ohne Gegenleistung übertragen werden. Eine Schenkung liegt vor, wenn eine sogenannte freigiebige Zuwendung erfolgt – also der Wille, jemand anderen unentgeltlich zu bereichern.

Doch es gibt Ausnahmen, die besonders für Gesellschafter einer GmbH problematisch sein können. Der BFH hat entschieden, dass in folgenden Fällen Schenkungsteuer fällig werden kann, obwohl der Leistende gar keinen Schenkungswillen hatte:

  • Ein Gesellschafter erbringt eine Leistung an die GmbH, die indirekt die anderen Gesellschafter bereichert.
  • Disquotale Einlagen: Ein Gesellschafter zahlt in die GmbH ein, ohne dass die anderen Gesellschafter im gleichen Verhältnis mitziehen.
  • Einziehung von Anteilen unter Marktwert: Wird ein Gesellschafter ausgezahlt, aber der Abfindungsbetrag liegt unter dem tatsächlichen Wert, profitieren die übrigen Gesellschafter – und das kann als Schenkung gewertet werden.
  • Verkauf von Geschäftsanteilen an die GmbH unter Wert: Hier sieht das Finanzamt eine unentgeltliche Bereicherung der Mitgesellschafter.

Das Problem: Die Schenkungsteuerpflicht trifft in diesen Fällen nicht den leistenden Gesellschafter, sondern die Mitgesellschafter. Diese müssen für eine Bereicherung, die sie gar nicht aktiv herbeigeführt haben, Steuern zahlen.


2. Wie kann man die Steuerfalle vermeiden? – Die 5 besten Tipps

Damit es gar nicht erst zu einer unerwarteten Schenkungsteuer kommt, sollten Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH vorausschauend handeln. Hier sind die wichtigsten Gestaltungstipps:

a) Satzung und Gesellschaftervereinbarungen prüfen

Überprüfen Sie Einziehungs- und Vesting-Klauseln in der GmbH-Satzung. Klauseln, die eine Zwangsabtretung an andere Gesellschafter vorsehen, können helfen, steuerliche Risiken zu minimieren.

b) Keine Anteilsübertragungen unter Marktwert an die GmbH

Wenn Gesellschafter ihre Anteile übertragen möchten, sollte dies nicht unter Marktwert geschehen. Besser ist eine Übertragung direkt zwischen den Gesellschaftern, da hier der Schenkungswille eine größere Rolle spielt und eine Steuerpflicht oft vermieden werden kann.

c) Dokumentation der Preisfindung

Jede Transaktion innerhalb der GmbH sollte gut dokumentiert sein. Das betrifft insbesondere die Wertermittlung und die Preisfindung. So kann man dem Finanzamt nachweisen, dass keine ungewollte Wertverschiebung zugunsten der Mitgesellschafter stattgefunden hat.

d) Steuerliche Ausgleichsklauseln nutzen

Beim Erwerb eigener Anteile durch die GmbH sollten Klauseln in den Verträgen stehen, die eine gerechte Verteilung der Schenkungsteuer regeln. So kann sichergestellt werden, dass kein einzelner Gesellschafter ungewollt die Steuerlast tragen muss.

e) Steuerliche Beratung frühzeitig einholen

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, aber oft komplex. Deshalb sollte man sich bereits im Vorfeld von Experten beraten lassen, um rechtssichere Lösungen zu finden und Schenkungsteuerfallen zu vermeiden.


Rechtzeitig handeln, um Steuerrisiken zu minimieren

Die fiktive Schenkung ist eine der größten Steuerfallen für GmbH-Gesellschafter. Wer ungewollte Steuerzahlungen vermeiden will, muss aktiv werden.

  • Prüfen Sie die Satzung und Verträge!
  • Übertragen Sie Anteile an die GmbH nicht unter Marktwert!
  • Dokumentieren Sie jede Transaktion sauber!
  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten!

Mit der richtigen Strategie können Sie die Risiken minimieren und sicherstellen, dass keine überraschenden Steuerforderungen auf Sie oder Ihre Mitgesellschafter zukommen.



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