Goethe & Graf AG – Achtung – BaFin ermittelt

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Auf der Webseite wird dargestellte, dass die Goethe & Graf AG ein internationaler Vermögensverwalter mit den renditestarken Schwerpunkten: Vorbörsliche Unternehmensbeteiligungen (Private Equity), Börsengänge und Aktien, sei.

Weiterhin wir auf der Homepage damit geworben, dass die Goethe & Graf AG 1993 gegründet worden sei und seit 2008 in der Krisenzeit zum globalen Finanzdienstleister mit weiteren Standorten in Dubai, Luxemburg und Hamburg sei und aus dem anfänglichen sehr elitär aufgestellten Kundenkreis wie Spitzensportler, Staatsleute und VIPs Anfang 2020 nun auch eine Abteilung für kleine und mittelgroße Kunden entstand sei.

Außerdem wird auf der Webseite ausgeführt, dass man die richtige Anlagestrategie habe und die Anlagestrategie die Investition in viel wichtige Anlageklassen, wie Aktien, vorbörsliche Unternehmensbeteiligung (Private Equity), sei.

Geworben wird auch mit einer persönlichen Kundenbetreuung und einer individuellen Investmentberatung.

Konkreter Warnhinweis der BaFin zur Goethe & Graf AG

Nach einem Hinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt die Behörde klar, dass die Goethe & Graf AG keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen auch nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Die Goethe & Graf AG würde unerbeten Kontakt zu Anlegern aufnehmen, um ihnen Festgeldanlage, Produkte zur Vermögensvorsorge, Aktien- und Kapitalanlagen sowie Sachwertanlagen anzubieten, so die BaFin.

Solche Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen dürfen aber nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Über einer Erlaubnis verfügt das Unternehmen gemäß der BaFin nicht.

Im Übrigen würde es auch Hinweise geben, dass die Tätigkeit der Goethe & Graf AG viele Ähnlichkeiten mit den Aktivitäten der Silberstein Investment habe.

Möglichkeiten für Anleger der Goethe & Graf AG

Soweit nach dem Hinweis der BaFin von der Goethe & Graf AG Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin erbracht werden, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen.

Im Falle eines unerlaubten Betreibens der Geschäfte können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften.

Anleger, die bei der Goethe & Graf AG Anlagen getätigt bzw. Kapital investiert haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, ob sich Ansprüche ergeben, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 27.09.2021


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