Worthymarkets – Warnung von FCA

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Mit worthymarkets.com gibt es einen weiteren Anbieter unter den zahlreichen Onlinehandelsplattformen, bei denen Anleger u. a. Anlagen in Differenzkontrakten (CFDs) auf verschiedene Basiswerte, wie etwa Rohstoffe oder Aktien, Indizes, sowie Forex-Geschäfte ausführen können sollen.

Auf der Homepage wird ausgeführt, dass das Handelsunternehmen AlertNation mit dem Ziel gegründet worden sei, Forex-Händlern dabei zu helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Auch wird geschildert, dass man einem helfe, sein Geld zu wachsen, indem man es einsetzen würde, und nicht nur durch Worte, und die Experten nicht nur sicher stellen würden, dass die Mittel von einem funktionieren, sondern auch ein sorgfältig geplantes und strategisch diversifiziertes Handels- und Anlageportfolio für das Risikomanagement bereitstellen würden.

Aber Achtung wegen Warnhinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) 

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Worthymarkets über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Rechte für Anleger von Worthymarkets

Sofern CDFs oder auch Forex-Geschäfte (Devisenhandel) an deutsche Anleger angeboten werden, erfüllt dies den Tatbestand eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Zum Erbringen von solchen Wertpapierdienstleistungen müssen die Verantwortlichen von Worthymarkets aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben, die unseres Wissens nicht existiert.

Falls Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der BaFin getätigt werden, besteht für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG sowohl gegen die Betreibergesellschaft der Onlineplattform als auch gegen deren verantwortliche Personen.

Wenn Sie Anlagen über Worthymarkets getätigt haben und es Probleme gibt, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt und Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützt.

Handeln Sie auch zeitnah, wenn trotz Ihnen im Handelskonto dokumentierter Guthaben eine Auszahlung nicht erfolgt oder von Ihnen weitere Einzahlungen gefordert werden oder Sie auch eine Fernzugriffssoftware, wie AnyDesk installieren sollen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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