Google Fonts: Abmahnung Kanzlei Brodauf

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SO REAGIEREN SIE RICHTIG

Abmahnung Kanzlei Brodauf

Gibt es wirklich eine Rechtsverletzung bei der Nutzung von Google Fonts?

Google Fonts ist eine Schriftart, die Daten trackt, wenn sie nicht rechtskonform eingebunden ist. Von daher kann man davon ausgehen, dass bei einem Nutzer, der unwissentlich auf eine Website geht, eine Rechtsverletzung vorliegt. Allerdings wird hier von den Abmahnern vorsätzlich nach Websites gesucht. Für die Argumentation gegen eine Rechtsverletzung ein scharfes Schwert!

Wie reagiert man auf eine Abmahnung der Kanzlei Brodauf?

In dem Schreiben von der Kanzlei Brodauf werden gefordert:

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Schadenersatz i.H.v. 100,00 Euro zu zahlen,
  • 627,13 Euro Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 5.100,00 Euro zu erstatten.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten zu reagieren. Wir raten ausdrücklich davon ab, die geforderten Beträge zu bezahlen bzw. selbst die Unterlassungserklärung abzugeben, weil Sie damit einen Vertrag abschließen und bei einem Verstoß gegen diesen eine Vertragsstrafe vom Abmahner gefordert werden kann.

Nutzen Sie unser Komplettpaket für das außergerichtliche Vorgehen:

• Prüfung der Abmahnung

• Schriftsätzliche Antwort auf das Abmahnschreiben

• Beratung, ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist

• Durchführung einer Vergleichsverhandlung zur außergerichtlichen Einigung, im Falle, dass sich eine Zahlung als sinnvoll herausstellt.

Kontaktieren Sie uns: 

Email:  datenschutz@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); IT-Sicherheitsbeauftragte (DESAG)

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Internet: itrecht-anwalt.com 

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Foto(s): Anwaltskanzlei Schenk

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