Google Suche: Recht auf Löschung falscher Informationen durchsetzen

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Suchergebnisse auf Google, die auf falschen Informationen basieren sind ein Ärgernis für Personen und für Unternehmen. Bisher war es gängige Praxis, dass Google wahrheitswidrige Inhalte aus den Suchergebnisse nur gelöscht hat, wenn man eine gerichtliche Entscheidung gegen den Webseitenbetreiber vorweisen konnte, der die falschen Informationen online gestellt hat.

Nach einer neuen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 08.12.2022 hat sich dies nun geändert und erleichtert so erheblich die Durchsetzung der Löschung. In seiner Entscheidung (EuGH v. 8.12.2022 - C-460/20) hat der EuGH geurteilt, dass keine Durchführung eines Gerichtsverfahrens zur Voraussetzung des Löschungsbegehrens gemacht werden darf. 

Der EuGH hat dabei wie folgt entschieden:

Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

ist dahin auszulegen, dass

im Rahmen der Abwägung, die zwischen den Rechten aus den Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Rechten aus Art. 11 der Charta der Grundrechte vorzunehmen ist, um einen an den Betreiber einer Suchmaschine gerichteten Auslistungsantrag zu prüfen, der darauf abzielt, dass in der Übersicht der Ergebnisse einer Suche der Link zu einem Inhalt, der Behauptungen enthält, die von der die Auslistung begehrenden Person für unrichtig gehalten werden, gelöscht wird, diese Auslistung nicht davon abhängt, dass die Frage der Richtigkeit des aufgelisteten Inhalts im Rahmen eines von dieser Person gegen den Inhalteanbieter eingelegten Rechtsbehelfs einer zumindest vorläufigen Klärung zugeführt worden ist.

Fortan ist es ausreichend außergerichtlich nachzuweisen, dass die Inhalte falsch sind. Der Beweis kann auf vielfältige Weisen geführt werden, z.B. durch Dokumente oder Zeugen. Auch eine eidesstattliche Versicherung kommt in Betracht.

Wenn auch Sie von negativen oder geschäftsschädigenden Google-Suchergebnissen betroffen sind, wenden Sie sich gerne an mich. Ich vertrete seit vielen Jahren Mandant*innen erfolgreich gegenüber Google.

Gerne können Sie mir den Link zum Google-Suchergebnis und eine kurze Schilderung, was an den Inhalten falsch ist, per E-Mail zusenden an: info@dietrich-legal.com

Ich nehme dann eine kostenlose Ersteinschätzung vor und kann Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Foto(s): Google LLC

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