Greisentestamente unter undue influence?

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Der Nachlass der Wirtschaftswunder-Generation beläuft sich auf etwa 2,6 Billionen Euro. Dieses Vermögen wird bis 2020 vererbt. Bitter: Immer häufiger müssen Kinder sich mit dem Pflichtteil begnügen.

Viele demente, pflegebedürftige Erblasser erleben die letzten Lebensjahre im Heim, allein und einsam. Der Ehepartner ist schon vor Jahren gestorben. Besuche beschränken sich auf Weihnachten und Geburtstage. Im Testament begünstigen sie Betreuer, Pflegepersonal, aber gerne auch gemeinnützige Einrichtungen wie Kirchen, Umwelt- oder Tierschutzorganisationen statt der entfremdeten Familienangehörigen.

Die entsetzten Kinder sind entrüstet, suchen den Rat des Fachanwalts für Erbrecht. Der erklärt ihnen, wie schlecht oft die Aussichten stehen, eine Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Richters beweisen zu können. Bleiben (letzte) Zweifel, gilt der Erblasser als testierfähig. Der Beweis der Testierunfähigkeit ist schwer zu führen.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass alte Menschen leicht fremden Einflüssen und Einflüsterungen unterliegen, einem „undue influence“. Solche Einflussnahmen sind nicht ungesetzlich, und sie gibt es schon lange (Witwer-Syndrom). Mit steigender Zahl erlangt das Problem eine gesellschaftlich Bedeutung, die über die juristische Grenze hinausgeht. Die Geister scheiden sich an dieser Frage. Soll sich der Gesetzgeber im Geist der (Testier-)Freiheit zurückhalten oder soll die Rechtsordnung auf die steigende Anzahl „schwieriger“ Testamente reagieren – oder sind die Richter aufgerufen, Rechtsfortbildung zu betreiben, wie Grisham es in seinem Gerichtsroman „Die Erbin“ anschaulich beschreibt?

So lange keine klare Regelung besteht, gilt es für Erblasser wie auch für Erben, Empfehlungen zu beherzigen.

Wer in hohem Alter sein Testament errichtet, unter Umständen, wie oben geschildert, kann seinen letzten Willen bekräftigen und möglichen Streit vermeiden, indem er seinem Testament ein zeitnahes fachärztliches Attest beilegt oder in seinem Testament auf ein solches Attest verweist. Das nimmt den Enterbten deutlich den Wind aus den geblähten (Streit-)Segeln. Diese Empfehlung gilt auch für ein notarielles Testament. Der Notar ist kein Facharzt für Psychiatrie und kann deshalb über die Frage der Testierfähigkeit nicht entscheiden.

Kindern kann nur dringend empfohlen werden, die Eltern nicht vereinsamen zu lassen. Häufige Kontakte verhindern nicht nur die Entfremdung, sondern können sensibilisieren auf unlautere Einflüsse – und schaffen Information über den geistigen Zustand, die sonst nicht zu beschaffen sind. Natürlich sollten diese Kontakte nicht nur zur Sicherung der Erbschaft gepflegt werden. Andererseits ist der Zeitaufwand eine vernünftige Investition, bedenkt man, wie viel auf dem Spiel stehen kann.

Viel hilft es, rechtzeitig den Rat des Fachanwalts für Erbrecht einzuholen.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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