Grober Behandlungsfehler bei Handgelenksfraktur – Fachanwalt für Medizinrecht erkämpft 87.000 Euro Schadensersatz
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Unsere Mandantin erlitt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers bei der Versorgung und Nachbehandlung einer Handgelenksfraktur erhebliche Beschwerden und dauerhafte Schäden. Unsere spezialisierten Patientenanwälte konnten vor Gericht einen Vergleich in Höhe von 87.000 Euro für die Patientin abschließen.
Handgelenksfraktur und grober Behandlungsfehler
Aufgrund eines Unfalls erlitt unsere Mandantin eine Fraktur des rechten Handgelenks. Bei der operativen Versorgung im Krankenhaus wurde ein Nerv in der Hand verletzt. Diese Nervenverletzung blieb während der Nachbehandlung unbeachtet, was zu fatalen Folgen führte. Wegen des groben Behandlungsfehlers musste sich die Patientin weiteren Eingriffen unterziehen und leidet bis heute unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Positives Gutachten und gerichtlicher Erfolg
Ein unabhängiges medizinisches Gutachten bestätigte die schwerwiegenden Fehler bei der Nachbehandlung. Diese Fehler führten dazu, dass der Nerv in der Hand sich nicht mehr regenerieren konnte, wodurch die Patientin dauerhaft geschädigt blieb.
Im Rahmen des Rechtsstreits vor dem Landgericht konnten unsere spezialisierten Patientenanwälte eine Entschädigung in Höhe von 87.000 Euro erzielen. Diese Summe stellt eine bedeutende finanzielle Entschädigung für die Patientin dar und sichert ihre finanzielle Zukunft ab.
Fazit und rechtliche Beratung
Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, wie schwerwiegend Behandlungsfehler im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie sein können. Eine fachgerechte Nachbehandlung ist mindestens genauso wichtig wie die Erstversorgung. Patienten sollten sich in einem solchen Fall an einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht und Patientenanwalt wenden, um mögliche Haftungsansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.
Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler
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Christoph Theodor Freihöfer
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