Grober Behandlungsfehler bei Handgelenksfraktur – Fachanwalt für Medizinrecht erkämpft 87.000 Euro Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

Unsere Mandantin erlitt aufgrund eines groben Behandlungsfehlers bei der Versorgung und Nachbehandlung einer Handgelenksfraktur erhebliche Beschwerden und dauerhafte Schäden. Unsere spezialisierten Patientenanwälte konnten vor Gericht einen Vergleich in Höhe von 87.000 Euro für die Patientin abschließen.


Handgelenksfraktur und grober Behandlungsfehler

Aufgrund eines Unfalls erlitt unsere Mandantin eine Fraktur des rechten Handgelenks. Bei der operativen Versorgung im Krankenhaus wurde ein Nerv in der Hand verletzt. Diese Nervenverletzung blieb während der Nachbehandlung unbeachtet, was zu fatalen Folgen führte. Wegen des groben Behandlungsfehlers musste sich die Patientin weiteren Eingriffen unterziehen und leidet bis heute unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.


Positives Gutachten und gerichtlicher Erfolg

Ein unabhängiges medizinisches Gutachten bestätigte die schwerwiegenden Fehler bei der Nachbehandlung. Diese Fehler führten dazu, dass der Nerv in der Hand sich nicht mehr regenerieren konnte, wodurch die Patientin dauerhaft geschädigt blieb.

Im Rahmen des Rechtsstreits vor dem Landgericht konnten unsere spezialisierten Patientenanwälte eine Entschädigung in Höhe von 87.000 Euro erzielen. Diese Summe stellt eine bedeutende finanzielle Entschädigung für die Patientin dar und sichert ihre finanzielle Zukunft ab.


Fazit und rechtliche Beratung

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, wie schwerwiegend Behandlungsfehler im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie sein können. Eine fachgerechte Nachbehandlung ist mindestens genauso wichtig wie die Erstversorgung. Patienten sollten sich in einem solchen Fall an einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht und Patientenanwalt wenden, um mögliche Haftungsansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler


Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


Rufen Sie uns an.


  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
  • Über 11-jährige Erfahrung
  • Nur für Patienten tätig
  • Deutschlandweite Vertretung

089 215405930


neu@kanzlei-freihoefer.de


www.patientenanwalt-freihoefer.de


*während der Bürozeiten

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Beiträge zum Thema