Veröffentlicht von:

Grundschulempfehlung Baden-Württemberg – nach wie vor freie Schulwahl!

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Frühjahr erhalten Schüler in Baden-Württemberg die Grundschulempfehlung BW.

Bis zum Jahr 2012 war die Grundschulempfehlung Baden-Württemberg verbindlich, d. h., Schüler mussten die Schule besuchen, die auf der Grundschulempfehlung benannt war.

Die grün-rote Landesregierung hatte die verbindliche Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg dann abgeschafft, sodass freie Schulwahl bestand. Die Grundschulempfehlung musste nicht einmal mehr bei der weiterführenden Schule vorgelegt werden.

In den ersten Jahren versuchten viele weiterführende Schulen trotzdem an Informationen zu gelangen, welche Grundschulempfehlung ein Schüler erhalten hatte. Dies geschah, indem freigestellt wurde, bei den Schulanmeldungen die Grundschulempfehlung zu benennen, sodass bspw. ein Gymnasium ziemlich sicher sein konnte, dass nur Schüler eine Gymnasialempfehlung hatten, die dies angaben und Realschulen ziemlich sicher sein konnten, dass nur Schüler eine Realschulempfehlung hatten, die dies angaben.

Da die Landesregierung mit nachträglichen Übergängen von Schülern, die die gewählte Schulform nicht schafften, unzufrieden war, andererseits aber scheute, die verbindliche Grundschulempfehlung wieder einzuführen, wurde die Aufnahmeverordnung Baden-Württemberg sodann dahingehend geändert, dass nunmehr alle Schüler ihre Grundschulempfehlung vorlegen mussten, damit man Schüler „beraten“ konnte, die eine für die Schulform nicht ausreichende Grundschulempfehlung hatten. 

Diese „Beratung“ endet seither in einer latenten Bedrohung, dass man an der Schule falsch sei und in eine „rangniedrigere“ Schule (bspw. Realschule statt Gymnasium oder Gemeinschaftsschule statt Realschule) gehen solle.

Im Schuljahr 2018/2019 habe ich zudem aus einigen Regionen gehört, dass Schulleiter sich auf den Standpunkt stellten, bei einem Anmeldeüberhang vorrangig Schüler mit passender Grundschulempfehlung anzunehmen.

All dies ist rechtswidrig: Die Grundschulempfehlung BW ist nach wie vor unverbindlich und jeder kann ohne Einschränkungen die Schule besuchen, die er besuchen möchte!

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwalt für Schulrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Zoller

Beiträge zum Thema