Grundstücksgrenze: Wie nah darf ich an der Grenze bauen?
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Das Wichtigste in Kürze:
- Eine rechtswidrige Grenzbebauung kann vorliegen, wenn ohne Nachbarzustimmung, ohne Baugenehmigung, abweichend von einer Genehmigung oder entgegen dem Bebauungsplan gebaut wurde.
- Gemeinde und betroffener Nachbar können sich wehren.
- Schwarzbau verjährt nicht.

Bei unerlaubter Grenzbebauung können Gemeinde und Nachbarn rechtlich vorgehen, bis hin zu Nutzungsuntersagung, Stilllegung, Abriss oder Geldbußen.
Ein derartiger Schwarzbau verjährt auch nicht und bleibt auch nach Jahrzehnten illegal. Ein Grundbucheintrag ändert daran nichts. Eine Legalisierung ist ggf. durch eine gemeindliche Satzung möglich, die gewissermaßen Bestandsschutz gewährt hat.
Die Grundsätze:
- Bei baurechtlicher Verpflichtung (z.B. Flucht/Baulinien) zur Grenzbebauung ist keine Nachbarzustimmung nötig.
- Bei Grenzmauern ist Zustimmung in der Regel ratsam; beeinträchtigt die Nutzung den Nachbarschutz, kann eine Baugenehmigung durch den Nachbarn angefochten werden.
- Ohne Widerspruch oder Stellungnahme des Nachbarn auf die sog. "Angrenzerbenachrichtigung" binnen vier Wochen erteilt die Behörde die Baugenehmigung auch ohne dessen Zustimmung.
Aber Achtung: nicht alles, was ohne Zustimmung gebaut wird, ist Schwarzbau. In Hessen dürfen Garagen ohne Baugenehmigung direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, solange sie innerhalb der Baulinie liegen und 50 m² Grundfläche nicht überschreiten. Wenn der Nachbar bereits an die Grenze gebaut hat, darf der andere ebenfalls direkt angrenzen, etwa mit einem Gartenhaus. In diesen Fällen ist keine Nachbarzustimmung erforderlich.
Mögliche Lösungen sind z.B. die Abstandsbaulast, bei der der Nachbar die fehlenden Abstandsflächen "übernimmt" und das Bauvorhaben duldet.
Sonderfall: Fenster
In Bezug auf Fenster gilt das so genannte Fensterrecht. An Grundstücksgrenzen kann durch Fenster die Privatsphäre des Nachbarn verletzt werden. Dieser hat dann ein Abwehrrecht.
Da Fenster immer auch ein Risiko in Bezug auf den Brandschutz darstellen, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen hierzu.
Anwaltlicher Rat
Bei geplanten Grenzbebauungen sollten die Abstände genauestens überprüft werden, insbesondere hinsichtlich Baugenehmigung und Bebauungsplan. Es bleibt beim Grundsatz der Abstimmung unter Nachbarn (mit Ausnahmen, z.B. Garage). Erörtert werden kann ein Antrag auf Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen bereits im Bauantrag.

Holen Sie sich Unterstützung! Klären Sie die Grenzfrage mit fachkundiger Unterstützung. Rufen Sie die Baurechtler von ALBRECHT Rechtsanwälte an und erhalten eine Einschätzung etwa von Rechtsanwältin Claudia Ehlers unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.
Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld
www.kanzlei-hersfeld.de
Rechtsanwalt Aaron Albrecht und Rechtsanwältin Claudia Ehlers vertreten Grundstückseigentümer und Bauherren bei der Wahrung ihrer Rechte.
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