Günstige Zinslage nutzen: Widerruf von Alt-Darlehensverträgen nur noch bis 20.06.16 möglich!

  • 1 Minuten Lesezeit

Derzeit profitieren viele Darlehensnehmer insbesondere im Bereich der Baufinanzierung von der besonders günstigen Zinslage. Verträge mit einem Zinssatz von 1,7 % und weniger sind mittlerweile als Standard anzusehen – dies zum Ärger vieler Kunden, die vor Jahren noch ihre Darlehensverträge mit einem Zinssatz von 5,5 % und mehr abgeschlossen haben. 

Bei einem Großteil der Altverträge, insbesondere aus dem Zeitraum zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010, wurden von den Banken jedoch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eingesetzt, mit der Folge, dass diese Verträge bislang oftmals nahezu „ewig“ widerrufen werden konnten. Vielen Kunden ist aber gar nicht bekannt, dass auch ihr Vertrag hiervon betroffen ist. Andere Kunden dagegen zögern derzeit noch, den Widerruf zu erklären, da nach ihrer Ansicht aufgrund des „ewigen“ Widerrufsrechts keine Eile besteht.

Unabhängig davon, dass das Widerrufsrecht bei Nichtausübung jedoch irgendwann verwirkt sein kann, hat der Gesetzgeber nun aber dem „ewigen Widerrufsrecht“ mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes ein Ende gesetzt, mit der Folge, dass das Widerrufsrecht von Darlehensverträgen, die zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden, rückwirkend ab dem 21.06.2016, 00:00 erlischt.

Noch besteht die Möglichkeit, auch diese Verträge zu prüfen und gegebenenfalls den Widerruf zu erklären. Nach Rückabwicklung der Verträge können dann auch Sie im Rahmen des Neuabschlusses von der günstigen Zinslage profitieren.

Sprechen Sie mich gerne an, eine unverbindliche Prüfung kann sowohl vor Ort in meiner Kanzlei als auch telefonisch oder online per E-Mail erfolgen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten