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Gutsch Schlegel mahnt die Serie „Hell on Wheels“, Staffel, 5 Folge 9, im Namen der WVG Medien GmbH ab

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Die Kanzlei Gutsch Schlegel mahnt derzeit die illegale Verbreitung von Folgen der Serie „Hell on Wheels“ im Namen der WVG Medien GmbH ab.

Was wird abgemahnt?

Die Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel betrifft die Serie „Hell on Wheels“. Die ersten vier Staffeln der Serie „Hell on Wheels“ können seit 2015 bei Amazon auf DVD gekauft werden. Die Serie läuft in der fünften Staffel, da es die Serienentwickler von Endemol neben den Produzenten von Entertainment One und Nomadic Pictures vorzüglich schaffen, den Spannungsbogen zwischen dem wirtschaftlichen und technischen Vorschritt zu halten, ohne die menschliche Komponente eben zu vernachlässigen. Die Geschichte findet unmittelbar im Anschluss an den amerikanischen Bürgerkrieg statt, der frühere Sklavenhalter und Soldat Cullen Bohannon ist die Hauptfigur. Dieser sucht die Zeltstadt auf, in welcher die Arbeiter der ersten transkontinentalen Eisenbahn leben, da er dort Vergeltung am Schuldigen für den Tod seiner Familie sucht.

Wer mahnt ab?

Die Kanzlei Gutsch Schlegel versendet Abmahnungen für die Serie „Hell on Wheels“. Die Kanzlei ist hervorgegangen aus der Kanzlei Sasse & Partner, nachdem die Partner einvernehmlich beschlossen hatten, sich zu trennen. Dr. Hans-Martin Gutsch und Thomas Schlegel sind weiterhin in Hamburg tätig, die übrigen Partner haben sich am Standort in Berlin niedergelassen.

Was wird gefordert?

Die in der Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für die Serie „Hell on Wheels“ gestellten Forderungen gehen auf den Vorwurf des illegalen Verbreitens der Serie zurück. Die Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für die Serie „Hell on Wheels“ beinhaltet ein sehr großzügiges Vergleichsangebot: Anstatt der zuerst errechneten 981,49 EUR soll der Abgemahnte „nur“ 600,00 EUR zahlen. Bei zusätzlicher Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde die Angelegenheit dann vollumfänglich erledigt sein.

Was ist zu tun?

Auch wenn sich die abmahnende Kanzlei gerade erst neu formiert hat: Die Adressaten der Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für die Serie „Hell on Wheels“ sollten diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die frühere Kanzlei Sasse und Partner ist dafür bekannt, die Forderungen aus den Abmahnungen auch gerichtlich durchsetzen. Es ist also darauf zu achten, dass die gesetzten Fristen eingehalten und der Adressat der Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für die Serie „Hell on Wheels“ richtig reagiert.

Wer hat was zu tun?

Sobald mehrere Personen außer dem Abgemahnten, also Partner, Kinder, Gäste, Nachbarn o.Ä., Zugang zum Anschluss hatten und die vorgeworfene Handlung auch begangen haben, kann der Anschlussinhaber nur noch als Störer belangt werden. Hieraus folgt, dass der Schadensersatzanspruch der Gegenseite entfällt. Unter welchen Voraussetzungen dies von der der Kanzlei Gutsch Schlegel nach Versendung der Abmahnung für die Serie „Hell on Wheels“ akzeptiert wird, sollte mit einem Anwalt besprochen werden, welcher die aktuelle Rechtsprechung kennt. Als erstes wird nämlich die Haftung des Anschlussinhabers vermutet. Die Frage bei der Auseinandersetzung nach einer Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für die Serie „Hell on Wheels“ ist, ob die Vermutung entkräftet und im Rahmen der sekundären Darlegungslast die Entlastung erfolgen kann.

Unsere Kanzlei ist seit 2008 auf Fragen des Urheber- und Medienrechts spezialisiert und bearbeitet Mandate bundesweit. Gerade bei der Frage, ob die Haftung des Adressaten einer Abmahnung der Kanzlei Gutsch Schlegel für Serie „Hell on Wheels“ eintritt, hilft die Erfahrung sehr weiter. Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung wertvolle Hinweise von uns erhalten.


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