Abmahnung wegen Filesharing an der Serie „Hell on Wheels“ bekommen? Was jetzt?

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Die Kanzlei Gutsch Schlegel mahnt im Namen der WVG Medien GmbH eine angebliche Urheberrechtsverletzung an der Serie „Hell on Wheels“ ab. Es wird vorgeworfen, einzelne Folgen der Serie illegal auf Internettauschbörsen angeboten zu haben.

2. Was verlangen die Anwälte von Gutsch Schlegel?

Die Anwälte unterbreiten dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot, welches

  • die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600 € vorsieht sowie
  • das Unterzeichnen einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Unser ausdrücklicher Rat ist jedoch: Machen Sie nichts dergleichen!

3. Abmahnung im Briefkasten, wie sollte ich reagieren?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie nicht voreilig handeln. Unterschreiben Sie bitte auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit der Unterschrift gehen Sie im Prinzip einen Vertrag ein, der bei Zuwiderhandlung enorm hohe Vertragsstrafen nach sich zieht.

Deshalb ist es besser einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser überprüft zunächst Ihre ganz individuelle Situation und wird Ihnen dann dementsprechend die verschiedenen Handlungsalternativen aufzeigen. Teilweise ist es nämlich so, dass auch unberechtigterweise Abmahnungen verschickt werden und dann genügt es die Forderungen kurz schriftlich zurück zu weisen und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Und selbst für den Fall der gerechtfertigten Abmahnung sind noch nicht alle Würfel gefallen. Oftmals können wirtschaftlich bessere Lösungen für Sie gefunden werden. Zudem empfiehlt es sich immer die beigefügte Unterlassungserklärung zu überarbeiten (modifizieren), da sie viel zu weit gefasst ist und zudem die Strafbeträge viel zu hoch angesetzt sind.

Als Fachanwalt für IT-Recht sowie gewerblichen Rechtsschutz bin ich Ihnen bei der Abwehr Ihrer Abmahnung gern behilflich. Durch jahrelange Erfahrung und meine Spezialisierung auf diesem Fachgebiet weiß ich genau, wie man richtig reagiert und kann so das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielen.

4. Sofort-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen!

  • Nehmen Sie niemals Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf!
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf eine spezialisierte Kanzlei auf!

Sie haben auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an der Serie „Hell on Wheels“ erhalten? Bleiben Sie ruhig, die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne weiter. Wir vertreten Sie auch außerhalb Bremerhavens und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen.

Vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Telefontermin für ein kostenloses Erstgespräch. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns Ihre Abmahnung vorab via Fax oder E-Mail zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Erstgespräch vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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