Händler dürfen bei Zahlung mit Paypal & SofortÜberweisung Extra-Gebühren verlangen

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Paypal hat sich als externer Zahlungsanbieter etabliert und bietet eine einfache, bequeme Zahlungsmöglichkeit für eine Vielzahl von Kunden an. 

Aus Händlersicht sind jedoch die hohen Transaktionsgebühren ein Dorn im Auge. Insbesondere bei Massengeschäften schmälert dies die Gewinnspanne deutlich.

Lange Zeit war die vorherrschende Meinung, dass diese Gebühren vom Händler zu tragen sind und nicht an den Kunden weiter gegeben werden dürfen. Gegenteilige AGB-Klauseln sind von den Gerichten zuweilen für unwirksam erklärt worden und zahlreiche Abmahnungen waren gegen Händler im Umlauf, die trotzdem Zusatzgebühren von ihren Kunden verlangt haben.

Nun kommt jedoch die Wende:

Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 25. März 2021 - I ZR 203/19) dürfen Händler ab sofort zusätzliche Gebühren verlangen, wenn der Kunde per Paypal bezahlen will. 

Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Gebühren aufgrund der zusätzlichen Leistungen des Zahlungsansbieters (so etwa die Prüfung der Bonität) berechtigt seien und nicht für die Überweisung an sich anfallen.

Die Entscheidung gilt gleichfalls auch für Gebühren über den ebenfalls beliebten Zahlungsanbieter SofortÜberweisung.

Jedoch ist aktuell immer noch Vorsicht geboten. Denn die Geschäftsbedingungen von Paypal sehen vor, dass keine Gebühren von zahlenden Kunden seitens des Händlers verlangt werden dürfen. Diese Regelung steht also im Widerspruch zur Gerichtsentscheidung. Ob Paypal seine Bedingungen aufgrund des Urteils anpassen wird, ist derzeit noch nicht klar.

Achtung: Bei Zahlung über Lastschrift, per Überweisung oder per Kreditkarte dürfen nachwievor keine Gebühren vom Kunden verlangt werden. Hierfür gilt das Urteil nicht.


Beratung nötig?

Gerne beraten wir Sie zu den Folgen und der Umsetzung der neuen BGH-Entscheidung für Gebühren über Paypal und SofortÜberweisung.


Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/paypal-logo-marke-zahlen-zahlung-3460582/

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