Händler muss Käufer auf den Abgasskandal hinweisen, um Haftung zu vermeiden – Aufklärungspflicht

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Der Abgasskandal dürfte auch weit über das Jahr 2018 hinaus Ärger für Autohändler bedeuten, welche Autos des VW-Konzerns an ihre Kunden verkaufen, da den Autohändler eine Hinweispflicht im Hinblick auf den Dieselskandal bei den Verkaufsverhandlungen trifft.

Der Autohändler haftet, wenn er den Käufer nicht darüber aufklärt, dass das zu verkaufende Auto ein Dieselskandalauto mit manipulierter Software ist. Dies gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug das Update bekommen hat.

Das Oberlandesgericht Hamm führt hierzu aus:

Der 28. Zivilsenat des OLG Hamm hat in seinem Hinweisbeschluss vom 04.04.2017 deutlich gemacht, dass das beklagte Autohaus und nicht der Kläger nachzuweisen habe, dass der Kläger vor Vertragsschluss über die Betroffenheit des Fahrzeugs vom „VW-Abgasskandal“ zutreffend informiert wurde [Pressemitteilung vom 04.04.2017 zum Az. 28 U 106/16].

Autohändler trifft umfassende Aufklärungspflicht

Aus diesem Beschluss ist folgerichtig der Schluss zu ziehen, dass den Autohändler eine Hinweispflicht trifft, die Klägerin über die Betroffenheit des Fahrzeugs vom „VW-Abgasskandal“ zu informieren. 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Käufer der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge besondere Belastungen treffen, wie beispielsweise die Wertminderung des Fahrzeugs, die Auferlegung eines Software-Updates und die daraus folgenden oben aufgeführten Folgeschäden, ist der Hinweispflicht eine besondere Bedeutung beizumessen. Dieser wichtigen Hinweispflicht ist der Autohändler nicht nachgekommen.

Der Hinweispflicht dürfte der aufgeklärte Händler, insbesondere ein Vertragshändler, nicht genügen, sofern er im Kaufvertrag einen kurzen Hinweis versteckt, dass das verkaufte Auto über einen EA 189-Motor verfügt, welches ein Software-Update wegen der NOx-Werte erhielt. Das Fahrzeug ist technisch sicher & fahrbereit.

Mit dem letzten Satz, der sich mittlerweile oft in Kaufverträgen von Vertragshändlern findet, dürfte sich die arglistige Täuschung noch erschweren, da Gerichte bereits mehrfach festgestellt haben, dass durch das Update Folgeschäden am Fahrzeug entstehen können.

Bei Verletzung der Aufklärungspflicht kann der Kaufvertrag angefochten werden

Entsprechend ist unserer Meinung nach dann konsequenterweise auch von einem arglistigen Verschweigen seitens des Autohändlers auszugehen, sodass die Gewährleistungsansprüche des Käufers gem. § 438 Abs. 1 BGB nicht der Verjährung unterliegen.

Der VW-Geschädigte kann daher weiterhin seinen Autohändler in Anspruch nehmen, wenn der Händler seine Hinweispflicht verletzte.

Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem Hinweisbeschluss Stellung genommen zu Gewährleistungsrechten im Dieselskandal und die Auffassung der Landgerichte bestätigt, dass die illegale Abschaltvorrichtung einen Sachmangel darstellt (BGH, Hinweisbeschluss – Az. VIII ZR 225/17).

Gewährleistungsansprüche gegen den Händler sind damit höchstrichterlich geklärt und bestätigt! 

Sollte sich der Autohändler auf die Verkürzung der Gewährleistung in seinen AGB berufen, hilft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14), welche die Verkürzung der Gewährleistungspflicht für unwirksam erklärte.

Ein Autohändler muss eigenverantwortlich und unaufgefordert in Erfahrung bringen, ob das zu verkaufende Fahrzeug manipuliert wurde. Diese Nachforschungspflicht trifft ihn, weil der Abgasskandal zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bereits öffentlich war und so konkrete Umstände begründet wurden, um nähere Nachforschungen betreiben zu müssen.

Neue Haftung des Autohändlers auch ohne Kenntnis im Jahr 2020

Auch wenn der Händler keine Kenntnis von einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug hat, muss er nach der neusten Rechtsprechung des BGH für diesen Sachmangel haften. Folgende Rechte stehen dem Autokäufer gegen den Händler zu, sofern der Autokauf noch keine 2 Jahre zurückliegt:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Kaufpreisminderung
  • Schadensersatz

Viele neue Autos sind mangelhaft

Eine unzulässige Abschalteinrichtung findet sich wegen des Thermofensters jetzt auch in neueren Autos der Baujahre 2015 bis 2020. Folgende Autohersteller verwenden nach unserer Ansicht unzulässige Abschalteinrichtungen, die einen Mangel darstellen:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda
  • Porsche
  • Mercedes
  • Renault
  • BMW
  • Volvo

Dies bedeutet für Käufer:

Sofern Sie nach dem September 2015 ein Dieselskandalauto gekauft haben und der Händler nicht auf die Betroffenheit einer Abgasmanipulation hinweist, können dem Käufer Rechte zustehen, wie z. B. Fahrzeugrückgabe gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Dies bedeutet für den Verkäufer:

Sofern Sie Dieselautos des VW-Konzerns verkaufen, insbesondere die Baujahre 2008 bis 2015, sollte in Erfahrung gebracht werden, ob es sich um ein Dieselskandalauto handelt. Sodann sollte der Käufer kaufvertraglich darauf hingewiesen werden, um Gewährleistungsansprüche zu vermeiden.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner aus Mülheim an der Ruhr ist eine der führenden Kanzleien im Ruhrgebiet zum Thema Abgasskandal. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Einschätzung Ihres Falles.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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