Häufig gestellt Fragen zur Scheidung in der Ukraine

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Häufig gestellt Fragen zur Scheidung in der Ukraine


Muss ich zur Scheidung in die Ukraine anreisen?

Nein die persönliche Anwesenheit ist in der Ukraine in Scheidungsverfahren, in der Regel nicht erforderlich.

Ist ein Trennungsjahr erforderlich?

Nein. Ein Trennungsjahr ist für eine Scheidung in der Ukraine keine Scheidungsvoraussetzung.
Die Scheidungsklage kann von einigen wenigen Ausnahmen (gemeinsame Kinder bis zu einem Jahr) abgesehen, sofort eingereicht werden

Muss ich für die Scheidung in die Ukraine reisen?

Nein, wir führen das Verfahren mit einer Vollmacht in Vertretung.

Wie lange dauert eine Scheidung in der Ukraine?

Ein Verhandlungstermin muss gemäß ukrainischer Zivilprozessordnung innerhalb von 30 Tagen nach Klageeinreichung beim Gericht angesetzt werden.

Allerdings werden diese Fristen meist nicht eingehalten. Ein ukrainischer Scheidungsprozess besteht ohnehin aus mindestens zwei Terminen, einer Beweisaufnahme und der Hauptverhandlung.

Wir sind bekannt für schnellstmögliche Abwicklung von Scheidungsverfahren.

Muss die Gegenseite der Scheidung zustimmen?

Nein, Scheidungen können problemlos auch gegen den Willen der anderen Partei stattfinden.

Eine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Was passiert, wenn die Ex-Frau nicht zustimmt?

Dann wird die Scheidung strittig durchgeführt. Dies ist in der Praxis sogar meistens der Fall.

Werden ukrainische Scheidungsurteile in Deutschland anerkannt?

Ja, die Scheidungen, werden von der Justizverwaltung in einem Anerkennungsverfahren anerkannt.


https://scheidung-ukraine.de/oft-gestellte-fragen_5


Stand: 25.01.2024


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