Häusliche Gewalt gegen Männer: So reagieren Sie richtig!

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Häusliche Gewalt gegen Männer ist in unserer Gesellschaft ein Thema, welches völlig verdrängt wird. Dieser Artikel soll den betroffenen Männern einen ersten Überblick über ihre Rechte bei häuslicher Gewalt geben und ihnen vor allem vermitteln, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine dastehen. Männer haben in diesem Land genauso das Recht auf eine gewaltfreie Partnerschaft und ein gewaltfreies Leben wie Frauen.


A. Das Ausmaß häuslicher Gewalt gegen Männer in Deutschland

B. Formen weiblicher Gewalt gegen den Partner

C. Warum Männer sich nicht trauen, aktiv gegen häusliche Gewalt vorzugehen

D. Rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt

E. Verhaltenstipps für betroffene Männer


A. Das Ausmaß häuslicher Gewalt gegen Männer in Deutschland


Bereits in einer ersten Pilotstudie über Gewalt an Männern aus dem Jahr 2004 wird sehr treffend die Situation beschrieben, in der sich Männer auch heute noch befinden, wenn sie Opfer weiblicher Gewalt werden:

„Wenn der Titel der Pilotstudie Gewalt gegen Männer gegenüber Außenstehenden erwähnt wird, muss er meist zwei bis dreimal genannt und erläutert werden, bevor die Gesprächspartner akzeptieren, dass sie richtig gehört haben. ... Das Thema ist so fremd, dass die meisten Gesprächspartner meinten, sich verhört zu haben. Wenn über Geschlecht und Gewalt debattiert wird, sind die Rollen eindeutig verteilt: Männer sind die Täter und Frauen die Opfer.“ (Pilotstudie, S. 13)

Diese Situation hat sich bis heute für die betroffenen Männer kaum verbessert. Die öffentliche Wahrnehmung geht immer noch von Männern als Tätern und Frauen als Opfern aus. Dies zeigt sich auch im Umfang der Hilfsangebote: Während es in jeder größeren Stadt Frauenhäuser als Zufluchtsmöglichkeiten für Frauen gibt, ist es schon eher ein Zufall, wenn Männer solche Einrichtungen in ihrer Nähe finden. Nach Angaben der Bundesfach- und Koordinierungsstelle für Männergewaltschutz gab es Stand Mitte 2022 für Männer in Deutschland gerade einmal 12 Männerschutzwohnungen mit insgesamt 37 Plätzen. Diese Wohnungen reichen nicht einmal ansatzweise für die insgesamt 28.867 Fälle der häuslichen Gewalt gegen Männer pro Jahr (Studie Partnerschaftsgewalt des BKA 2022). Damit steht für je 780 von Gewalt betroffene Männer nur eine einzige Schutzwohnung zur Verfügung. Schon die Bezeichnung „Tropfen auf den heißen Stein“ wäre in diesem Fall maßlos übertrieben.

Selbst bei dieser Zahl ist aber noch nicht berücksichtigt, dass es bei häuslicher Gewalt eine enorm hohe Dunkelziffer gibt. Ein großer Teil der Männer wehrt sich nicht gegen häusliche Gewalt, sondern erduldet diese. Die Hilfsorganisation Weißer Ring geht bei häuslicher Gewalt von einer Dunkelziffer von 80 Prozent aus. Damit läge die tatsächliche Zahl der Fälle häuslicher Gewalt gegen Männer bei über 140.000 Fällen pro Jahr. Nur zur Relation: Das wären mehr Fälle als bei einem Alltagsdelikt wie Schwarzfahren (nach der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 waren dies 131.719 Fälle).

Diese Schätzungen werden unterstützt durch die Ergebnisse einer Befragung im Rahmen eines vom Bundesministerium geförderten Projekts „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“ aus dem Jahre 2022. Dort gaben 50,8 Prozent der Männer an, schon mindestens einmal Gewalt innerhalb einer Partnerschaft erlebt zu haben (A. Jud et al., 2022, S. 8).


B. Formen weiblicher Gewalt gegen den Partner


1. Psychische Gewalt

Da Frauen das körperlich schwächere Geschlecht sind, ist ihre Hauptwaffe gegen Männer psychische Gewalt. Diese kommt in verschiedenen Formen vor und reicht von einzelnen Angriffen bis zu ausgeklügelten Manipulationstechniken.


a) Psychoterror

Häufigster Fall sind abwertende Äußerungen gegenüber dem Mann, gerne auch im Beisein anderer Personen sowie das Überschütten mit ungerechtfertigten Vorwürfen.

Daneben gibt es das Verbreiten von Gerüchten. Beispiel: Die Frau erzählt dem Arbeitgeber ihres Mannes, dass ihr Mann Drogenhändler sei - was nicht stimmt.

Ebenfalls sehr wirkungsvoll sind Lügen über Geschehnisse, von denen die Frau weiß, dass sie den Mann hart treffen werden. Beispiel: Die Frau berichtet ihrem Mann davon, dass sie von ihm schwanger gewesen sei und das Kind hätte abtreiben lassen. Sie beendet ihre Geschichte mit den Worten "Von so einem jämmerlichen Schlappschwanz wie dir will ich kein Kind!". In Wirklichkeit war die Frau weder schwanger, noch hatte sie eine Abtreibung vornehmen lassen.


b) Gaslighting

Während die oben beschriebene Form der psychischen Gewalt dazu dient, den Mann fertigzumachen, ist Gaslighting eine psychologische Technik, um den Mann gefügig zu machen. Beim Gaslighting wird die Wahrnehmung des Mannes so manipuliert, dass er am Ende das Gefühl hat, dass seine eigene Wahrnehmung der Realität nicht mehr stimmt. Wenn der Mann sich in diesem Zustand befindet, kann die Frau ihm praktisch alles vorgaukeln - der Mann wird es als Realität akzeptieren.

Wenn Sie eine der folgenden Verhaltensweisen bei Ihrer Partnerin bemerken, sollten bei Ihnen sofort die Alarmglocken angehen:

  • Sie erzählen Ihrer Partnerin von Ihren Gefühlen und diese redet Ihnen ein, dass Sie kein Recht hätten, sich so zu fühlen.
  • Ihre Partnerin behauptet standhaft, dass Sie etwas getan haben, woran Sie sich jedoch nicht erinnern können.
  • Ihre Partnerin versteckt Gegenstände von Ihnen. Wenn sie diese Gegenstände suchen, sagt sie ihnen, dass Ihr Gedächtnis in letzter Zeit stark nachgelassen habe.
  • Sie erzählen Ihrer Partnerin von Ereignissen und sie beharrt darauf, dass sich diese ganz anders zugetragen haben.
  • Ihre Partnerin gibt Ihnen die Schuld an Streitigkeiten, die sie in Wirklichkeit selber herbeigeführt hat.
  • Ihre Partnerin verdreht Ihnen die Worte im Mund.
  • Ihre Partnerin wirft Ihnen regelmäßig vor, dass Sie sich falsch verhalten oder unangemessen reagiert haben - sei es beruflich oder privat.
  • Ihre Partnerin redet Ihnen ein, dass Sie schuld daran seien, wie schlecht es ihr geht oder dass Sie ihr Leben zerstören würden.

Wenn Sie mehr zum Thema Gaslighting erfahren wollen, so empfehle ich Ihnen meinen Artikel "Gaslighting - Anzeichen, Strafbarkeit und was Sie tun können!"


c) Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen des Mannes

Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen des Mannes kann für den Mann traumatisierende Folgen haben. Trotzdem ist dies in Deutschland ein legales Verhalten. Frauen sind bei der Abtreibung nicht auf die Zustimmung des Mannes angewiesen. Die Interessen des Mannes werden höchstens in dem vor der Abtreibung vorzunehmenden Beratungsgespräch thematisiert. Die Frau muss aber keinerlei Konsequenzen fürchten, wenn sie sich über den Willen des Mannes hinwegsetzt.


2. Körperliche Gewalt

Auch Frauen sind dazu in der Lage, gegenüber Männern körperliche Gewalt auszuüben. Die in der Pilotstudie befragten Männer berichteten von folgenden Gewaltformen:

  • Wegschupsen bzw. -schleudern
  • Ohrfeigen
  • Beißen und Kratzen
  • Umdrehen des Armes und Ziehen an den Haaren
  • Schläge 
  • Bewerfen mit Gegenständen wie Tellern oder Wasserflaschen
  • Verbrühen mit heißen Flüssigkeiten
  • Einschlagen mit Haushaltsgegenständen
  • Zwingen zu sexuellen Handlungen


C. Warum Männer sich nicht trauen, aktiv gegen häusliche Gewalt vorzugehen


Die Pilotstudie führt eine Vielzahl von Gründen auf, warum Männer sich nicht gegen die gewalttätigen Übergriffe ihrer Partnerinnen wehren:


1. Scham

Einer der Hauptgründe ist die Scham, die sie empfinden. Männern fällt es extrem schwer zuzugeben, dass sie in diesem Fall die Opfer sind. Die Scham kann dazu führen, dass sie sich mit ihrem Problem völlig isolieren und sich auch nicht an Freunde oder Familie wenden.


2. Fehlerhaftes Täterbild der Gesellschaft

Ein weiterer Faktor, der dazu beiträgt, dass häusliche Gewalt gegen Männer nicht angegangen wird, ist das fehlende gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass auch Frauen Täterinnen sein können. In den Medien kommen gerade bei häuslicher Gewalt Männer als Opfer kaum bis gar nicht vor. Auch die gerade stattfindende MeToo-Debatte - so berechtigt sie auch sein mag - führt wiederum zu einer Verfestigung der Rollenverteilung Mann = Täter und Frau = Opfer. Aufgrund dessen fällt es den betroffenen Männern in unserer Gesellschaft oftmals schwer, überhaupt jemanden zu finden, der ihre Probleme ernst nimmt.


3. Vorurteile und Stereotype bezüglich der Rolle als Mann

Es gibt viele Vorurteile und Stereotypen hinsichtlich der Männerrolle, welche dazu führen, dass Männer, die Opfer häuslicher Gewalt werden, als Schwächlinge abgestempelt werden. Die Männerrolle ist es schließlich, stark und unabhängig zu sein, während Frauen in Auseinandersetzungen mit einem Mann als schwach und unterlegen wahrgenommen werden. Genauso schlimm ist, dass sich die betroffenen Männer häufig selbst als Schwächlinge oder Versager ansehen und die Schuld für ihre Situation bei sich und nicht bei ihrer gewalttätigen Partnerin suchen.


4. Die Angst der Männer, dass Ihnen nicht geglaubt wird

Männer haben oftmals Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, wenn sie häusliche Gewalt melden. Diese Angst ist nicht unbegründet. In einigen Polizeistellen werden Männer, die davon berichten, dass ihre Frau sie schlägt, mit dummen Bemerkungen konfrontiert wie „Sei doch froh, dass dich deine Frau überhaupt mal berührt“.


5. Die Hoffnung der Männer, dass die Frau von selbst mit der Gewalt aufhört

Es gibt leider viele Männer, die glauben, dass sich ihre Partnerin von selbst wieder ändern wird. Diese Männer haben ständig das Bild der liebevollen Partnerin aus den Anfangsjahren der Beziehung im Kopf und hoffen, dass das derzeitige Verhalten ihrer Partnerin nur vorübergehend ist.


6. Angst vor der Rache der Partnerin

Da die Frau schon bewiesen hat, wozu sie fähig ist, ist diese Angst der Männer durchaus begründet. Das Spektrum möglicher Racheaktionen reicht vom Versuch, dem Mann die gemeinsamen Kinder zu entziehen bis hin zur Verleumdung des Mannes. Letzteres besteht teilweise „nur“ in einem schlichten Verdrehen der Situation dahin, dass der Mann der Gewalttätige war. Möglich sind jedoch auch regelrechte Rufmordkampagnen durch die Unterstellung sexueller Übergriffe.


7. Fehlendes Bewusstsein für das Unrecht weiblicher Gewalt

Auch wenn es von außen betrachtet ausgesprochen seltsam erscheint, so kommt es dennoch vor, dass Männer das gewalttätige Verhalten ihrer Partnerin nicht als Unrecht ansehen. Sie sind daran gewöhnt, dass Frauen emotionaler sind und dass Konflikte in Beziehungen normal sind. Dabei verkennen sie, dass das Verhalten ihrer Partnerin alles andere als normal, sondern gegen sie als Person gerichtet ist.


8. Angst die Partnerin und die Kinder zu verlieren

Dies ist ebenfalls eine für Außenstehende nur schwer zu verstehende Angst, denn objektiv gesehen ist die Beziehung zur Partnerin seit dem Beginn ihrer gewalttätigen Übergriffe schon längst Geschichte. Trotzdem befinden sich einige Männer in einer psychologischen Abhängigkeit von der Frau und haben das Gefühl, nicht ohne sie leben zu können. Dieses Gefühl ist häufig kombiniert mit der Hoffnung, dass sich die Partnerin schon irgendwann von selbst wieder ändern werde und dann alles wieder so wird wie in glücklicheren Zeiten. Die Angst davor, die Kinder zu verlieren, ist dagegen nicht immer unbegründet. Sofern vom Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird, geht der grundsätzliche Trend immer noch dahin, der Mutter das Sorgerecht zu übertragen. Dem können die Männer allerdings dadurch entgegenwirken, dass sie sich nicht in ihrer Situation ergeben, sondern sich professionelle Unterstützung holen.


D. Rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt


1. Erste Hilfe durch die Polizei

In Fällen, in denen Leib, Leben oder Freiheit gefährdet sind, ist die Polizei der erste Ansprechpartner. Diese kann die betroffenen Männer zum einen vor den gerade stattfindenden Übergriffen schützen, zum anderen kann sie für einige Tage dafür sorgen, dass die gewalttätige Partnerin keinen Zugriff mehr auf den Mann hat. Letzteres geschieht vor allem durch eine Wohnungsverweisung inklusive Rückkehrverbot (in NRW nach § 34a PolG NRW). Diese Maßnahme wirkt aber nur für einige Tage, so dass die betroffenen Männer diese Zeit unbedingt dafür nutzen sollten, eine längerfristigere Lösung zu erreichen.

Bei Fällen psychischer Gewalt ist die Polizei dagegen in der Regel nicht hilfreich. Das Problem liegt darin, dass Polizeibeamte im Hinblick auf psychische Gewalt nur selten gut geschult sind und sie auch nicht immer sicher sein können, ob ihr Eingreifen im Einzelfall verhältnismäßig wäre. Bei körperlicher Gewalt sehen die Beamten Prellungen oder Schnittverletzungen, bei psychischer Gewalt dagegen nur eine Person, die - aus welchen Gründen auch immer - mit den Nerven fertig ist.


2. Längerfristige Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

Solche längerfristigeren Lösungen bietet das Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz dient dem Ziel, Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen und ihnen effektive rechtliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Das gilt für Männer genauso wie für Frauen.

Voraussetzung für sämtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz ist, dass die Betroffenen bereits körperlich bzw. an ihrer Gesundheit verletzt wurden oder ihnen seitens der Partnerin mit einer solchen Verletzung gedroht wurde. Gleiches gilt für Fälle der Freiheitsberaubung sowie Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Gewaltschutzgesetzt greift zudem auch dann ein, wenn die Partnerin dem Betroffenen nachstellt. Auch Fälle psychischer Gewalt können vom Gewaltschutzgesetz umfasst sein.


Von häuslicher Gewalt betroffene Männer haben dann folgende Rechte:

a) Das zuständige Gericht kann gegenüber der Partnerin das Verbot aussprechen werden, die Wohnung des Betroffenen zu betreten.

b) Zudem kann der Partnerin untersagt werden, sich im Umkreis der Wohnung des Betroffenen aufzuhalten. Damit soll verhindert werden, dass die Partnerin dem Betroffenen in der Nähe seiner Wohnung auflauert, um ihn weiter zu belästigen oder bedrohen.

c) Eine weitere Möglichkeit zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt ist das Aufenthaltsverbot an vom Betroffenen häufig genutzten Orten, wie z. B. dessen Arbeitsort.

d) Das Gericht kann der Partnerin ferner untersagen, zu dem Betroffenen Kontakt aufzunehmen, und zwar weder körperlich oder durch Nutzung von Telekommunikation.

e) Ebenfalls untersagt werden kann die Herbeiführung des Zusammentreffens von Partnerin und Betroffenem.

f) Einer der wichtigsten Ansprüche aus dem Gewaltschutzgesetz ist der Anspruch auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung. Wenn die Partnerin gewalttätig ist und der Mann nicht mehr sicher in der gemeinsamen Wohnung leben kann, kann es erforderlich sein, dass ihm die Wohnung überlassen wird. Der Mann hat dann das Recht, in der Wohnung zu bleiben und die Partnerin muss ausziehen.


3. Anzeige der Straftaten

Parallel empfiehlt es sich für die betroffenen Männer, die Straftaten ihrer Partnerin anzuzeigen. Ansonsten kann es passieren, dass sie bei einem Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren vom Richter einen Satz wie diesen zu hören bekommen: "Wenn Sie es nicht für nötig gehalten haben, die Sache anzuzeigen, dann kann es ja nicht so schlimm gewesen sein."

Bei häuslicher Gewalt geht es vor allem um folgende Delikte:


a) Körperverletzung nach § 223 StGB

Davon umfasst werden zum einen alle körperlichen Übergriffe wie z. B. Schläge, zum anderen aber auch einige Formen psychischer Gewalt.

Psychische Gewalt führt dann zu einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wenn die Auswirkungen beim Mann über die normale Reaktion auf die Situation hinausgehen. Ein schlichtes Gefühl von Angst oder leichtes Herzrasen wird von den Gerichten als normal angesehen und reicht daher nicht aus.

Beispiele für Auswirkungen, bei denen eine Körperverletzung vorliegen kann:

  • dauerhafte negative Veränderung des Schlafverhaltens,
  • lang anhaltende Weinkrämpfen bzw. Panikattacken oder
  • massive depressive Verstimmungen mit Selbstmordgedanken.

Wie Sie sehen liegen die Hürden hier recht hoch. Das liegt daran, dass der Tatbestand der Körperverletzung ursprünglich für handfeste Übergriffe und nicht für Psychoterror gedacht war.


b) Beleidigung, § 185 StGB

Eine Beleidigung ist eine Aussage oder eine Handlung, durch die der Gegenüber herabgewürdigt wird. Es gibt kaum einen Fall von häuslicher Gewalt, in dem es nicht zu Beleidigungen kommt.


c) Üble Nachrede, Verleumdung, §§ 186, 187 StGB

Dies betrifft vor allem Fälle, in denen die Frau gegenüber anderen Personen Lügen erzählt, um den Mann schlecht zu machen.


d) Bedrohung, § 241 StGB

Eine Bedrohung liegt dann vor, wenn die Partnerin dem Mann mit der Begehung einer Straftat droht, welche sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert richtet. Beispiel: „Ich werde dich in den Keller sperren“.


e) Nachstellung, § 238 StGB

Mit Nachstellung ist ein Verhalten gemeint, welches in diesem Land besser als Stalking bekannt ist. Dabei wird eine andere Person terrorisiert, belästigt oder verfolgt. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, wie z. B. durch ständige Telefonanrufe, Bestellen von Waren im Namen des Betroffenen oder durch ein ständiges Aufhalten in der Nähe des Betroffenen.


f) Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

Dies betrifft die Fälle, in denen der betroffene Mann von der Partnerin einer Straftat bezichtigt wird, um die Behörden von ihren eigenen Taten abzulenken.


4. Aktive Teilnahme am Strafverfahren und Entschädigungsansprüche

Bei vielen Straftaten besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und zudem auch noch eine Entschädigung von den Tätern zu erhalten. Wann und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, erfahren Sie in meinem Artikel "Sie wurden Opfer einer Straftat - Das sind Ihre Rechte!"


E. Verhaltenstipps für betroffene Männer


1. Üben Sie selbst möglichst keine Gewalt aus

Auch wenn die von den betroffenen Männern ausgeübte Gewalt in vielen Fällen vom Notwehrrecht gedeckt wäre, sollte trotzdem möglichst darauf verzichtet werden. Eine eigene Gewaltausübung hat für Männer immer zwei Nachteile:

  • Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert und außer Kontrolle gerät
  • Durch die eigene Gewaltausübung machen es die Männer den Frauen leicht, sich eine glaubwürdige Geschichte auszudenken, nach der die Männer die Täter und die Frauen die Opfer sind.

Entziehen Sie sich daher nach Möglichkeit der Situation oder rufen Sie, wenn nötig, die Polizei zur Hilfe.


2. Sichern Sie Beweise

Gerade bei körperlicher Gewalt bleiben Spuren der Gewalt am Körper der Betroffenen zurück. Lassen Sie von Ärzten oder der Polizei hiervon Lichtbilder anfertigen. Machen Sie Screenshots von beleidigenden Nachrichten per Whatsapp und speichern Sie Emails. Derartige Beweise sind enorm wichtig, um den tatsächlichen Ablauf der Geschehnisse darzulegen und eventuellen Lügengeschichten der Täterinnen einen Riegel vorzuschieben.


3. Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Nutzen Sie alle Hilfseinrichtungen, die zur Verfügung stehen und die Ihnen helfen können, mit der Situation klarzukommen. Dazu gehören neben Anwälten z. B. auch Seelsorge-Hotlines und Gewaltschutzeinrichtungen.

Bei häuslicher Gewalt haben die Betroffenen viele Probleme zu lösen. Dies reicht von den Erstmaßnahmen, um der Gewalt zu entgehen, über die Frage, wie eine gemeinsam angemietete Wohnung gekündigt werden kann, bis hin zu Fragen hinsichtlich der Scheidung und der Beantragung des alleinigen Sorgerechts für die Kinder. Dies ist in der Ausnahmesituation, in der sich Männer bei häuslicher Gewalt befinden, kaum alleine zu bewältigen.


Ich berate deutschlandweit Männer bei allen Fragen rund um das Thema häusliche Gewalt. Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder telefonisch: 02238 461 929. Eine ausführliche Beratung biete ich an zum Festpreis von 160 €.

Foto(s): www.123rf.com/profile_yacobchuk

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