Haftet man für die Schulden des Ehepartners?

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Haftet man für die Schulden des Ehepartners?

Zu heiraten ist ein wichtiger Schritt – nicht nur emotional. Denn rechtlich hat eine standesamtliche Trauung viele unterschiedliche Folgen. Aber stimmt es, dass man als Ehepartner für Schulden des anderen Ehepartners automatisch auch haftet?

Keine automatische Haftung für Schulden des Partners

Diese Frage beantworte ich Ihnen gleich vorweg: Ehepartner haften grundsätzlich nicht automatisch für Schulden des Ehepartners, denn eine Haftung für Schulden des Partners entsteht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Einerseits haftet man gemeinsam, wenn man zusammen einen Vertrag unterzeichnet, also wenn man z. B. gemeinsam eine Wohnung anmietet oder ein Haus kauft. Streng genommen haftet man hier aber nicht für Schulden des Partners, sondern ist, wie der Partner auch, selbst „Schuldner“.

Ein echter Fall der Haftung für Schulden des anderen ist es hingegen, wenn man eine Bürgschaft für den Partner übernimmt. Hier kann man – genauso wie der Partner – für Schulden in Anspruch genommen werden. Es gilt also vorsichtig zu sein: Unterschreiben Sie nicht, ohne genau zu prüfen, eine Bürgschaftserklärung und befragen Sie im Zweifel vorher einen Rechtsanwalt!

Der letzte Fall, indem man für „Geschäfte“ des Partners tatsächlich mit haftet, sind die sogenannten „Alltagsgeschäfte“. Hier schreibt das Gesetz vor, dass Ehepartner für Geschäfte des täglichen Lebens, die der andere Partner abschließt, gemeinsam haften. Solche Verträge sind z. B. Verträge mit dem Strom- oder Gasversorger, dem Telefon- und Internetanbieter oder Lebensmitteleinkäufe.

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht

All das hat Folgen, wenn dann tatsächlich einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Denn der Gerichtsvollzieher darf für die Schulden Ihres Partners auch nur dessen Eigentum pfänden. Auf Dinge, die nicht dem verschuldeten Partner gehören, darf ein Gerichtsvollzieher deswegen keinen „Kuckuck“ kleben! Im Falle des Falles: Teilen Sie das dem Gerichtsvollzieher durchaus ausdrücklich mit!

Achtung! An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen: Gegenstände, die einer Person gehören, werden mit der Eheschließung nicht automatisch Gemeinschaftseigentum! Der von der Großmutter geerbte Schmuck oder die Taschenuhr des Großvaters bleiben Eigentum der Person, die den Gegenstand geerbt, geschenkt bekommen oder für sich gekauft hat.

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Hat Ihr Partner hohe Schulden, z. B. weil er spielsüchtig oder kausüchtig ist oder sich einfach bei einem privaten Investment „verzockt“ hat? Sie wollen nun wissen, ob Sie für diese Schulden haften und damit auch Ihre Existenz bedroht ist? Schaffen Sie Klarheit – lassen Sie sich beraten!

Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail unter oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular! Ich beantworte Ihre Fragen zum Thema „Haftung für Schulden des Partners“ und vertrete Sie, wenn Gläubiger versuchen, auf Ihr Vermögen zuzugreifen.


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