Haftprüfung und Haftbeschwerde: Wie kommt man aus der U-Haft?

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Die Untersuchungshaft (U-Haft) stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte eines Beschuldigten dar. Wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, stellt sich schnell die Frage: Wie kommt man wieder frei? Zwei wichtige Werkzeuge sind hierbei die Haftprüfung und die Haftbeschwerde. In diesem Rechtstipp erklären wir, was es damit auf sich hat und wie Sie Ihre Rechte effektiv wahren können.

Was ist eine Haftprüfung?

Eine Haftprüfung ist ein Verfahren, bei dem das zuständige Gericht überprüft, ob die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft noch vorliegen. Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte jederzeit eine solche Prüfung beantragen. Das Gericht muss dann in einer mündlichen Verhandlung entscheiden, ob der Haftbefehl aufgehoben oder unter Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann.

Ablauf der Haftprüfung

Nach Eingang des Antrags auf Haftprüfung läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Anberaumung eines Termins: Das Gericht legt unverzüglich einen Termin für die mündliche Verhandlung fest.
  • Mündliche Verhandlung: In dieser Verhandlung werden die Haftgründe erörtert. Der Beschuldigte und sein Verteidiger können Argumente vorbringen.
  • Entscheidung: Das Gericht entscheidet über die Aufrechterhaltung, Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls.

Was ist eine Haftbeschwerde?

Die Haftbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen den Haftbefehl oder dessen Aufrechterhaltung. Sie richtet sich an das nächsthöhere Gericht und ist in § 304 StPO geregelt. Mit der Haftbeschwerde wird beantragt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen.

Ablauf der Haftbeschwerde

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Einreichung der Beschwerde: Die Haftbeschwerde wird schriftlich beim Gericht eingelegt.
  2. Begründung: Eine ausführliche Begründung ist entscheidend für den Erfolg.
  3. Entscheidung des Beschwerdegerichts: Das höhere Gericht prüft die Entscheidung des unteren Gerichts und trifft eine neue Entscheidung.

Unterschiede zwischen Haftprüfung und Haftbeschwerde

Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Haftprüfung vom gleichen Gericht durchgeführt wird, das den Haftbefehl erlassen hat, während die Haftbeschwerde von einem höheren Gericht geprüft wird. Beide Verfahren können parallel oder nacheinander genutzt werden.

Rechte des Beschuldigten

Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf rechtliches Gehör und eine effektive Verteidigung. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht allein gegen den Haftbefehl vorgehen müssen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Rechte verteidigen und die besten Strategien für Ihre Freilassung entwickeln.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen zu Haftprüfung und Haftbeschwerde finden sich in der Strafprozessordnung (StPO):

  • § 117 StPO: Regelung der Haftprüfung.
  • § 304 StPO: Bestimmungen zur Haftbeschwerde.

Diese Paragraphen bieten die rechtliche Basis für die Überprüfung von Haftentscheidungen und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Warum ist anwaltliche Unterstützung wichtig?

Die erfolgreichen Anträge auf Haftprüfung oder Haftbeschwerde setzen fundierte juristische Kenntnisse voraus. Ein Rechtsanwalt kann:

  • Die Haftgründe detailliert prüfen und entkräften.
  • Alternative Maßnahmen vorschlagen, wie etwa Kautionen oder Weisungen (§ 116 StPO).
  • Fristen und Formalitäten sicher einhalten.

Ohne fachkundige Unterstützung können kleine Fehler große Auswirkungen haben. Eine professionelle Verteidigung erhöht die Chancen auf Freilassung erheblich.

Unsere Expertise in München

Als erfahrene Strafverteidiger in München kennen wir die örtlichen Gegebenheiten und haben bereits vielen Mandanten erfolgreich zur Freilassung verholfen. Wir bieten Ihnen:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre persönliche Situation und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie.
  • Schnelles Handeln: In Haftangelegenheiten zählt jede Minute. Wir reagieren unverzüglich auf Ihre Anfrage.
  • Engagierte Vertretung: Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

So erreichen Sie uns

Wenn Sie oder ein Angehöriger von Untersuchungshaft betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Über unseren Online-Terminkalender können Sie direkt einen Termin für ein persönliches Gespräch in München oder ein Telefonat vereinbaren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation.

Fazit

Die Untersuchungshaft muss nicht hingenommen werden. Mit den Mitteln der Haftprüfung und Haftbeschwerde gibt es effektive Wege, um gegen einen Haftbefehl vorzugehen. Eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Vertretung ist dabei entscheidend. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihre Freiheit zurückzuerlangen.

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