Haftung der Ehefrau oder Freundin für ein Darlehn oder eine Bürgschaft an den Partner

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1. Bürgschaften von Angehörigen sind sittenwidrig und damit angreifbar, wenn der Bürge krass überfordert wird. Das ist nach einer Faustformel dann gegeben, wenn der Bürge mit seinem Nettoeinkommen nicht einmal die Zinsen für das Darlehn bezahlen könnte (Quelle: BGH NJW 00,1182 ua.).

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt nicht nur für Eheleute sondern auch für Verlobte und nicht eheliche Lebensgemeinschaften.

2. Eine Sittenwidrigkeit ergibt sich auch dann, wenn keine Bürgschaft abgegeben wurde, sondern ein Kreditvertrag unterzeichnet wurde, wenn das Darlehn ausschließlich im Interesse des Partners aufgenommen wurde (Quelle: Heinrichs in Palandt § 138 Rdnr.38 b.)

Ebenso angreifbar wäre ein Darlehn, bei dem der Partner mitunterzeichnet hat, es sei denn, man ist gleichberechtiger Darlehnsnehmer.

Das rechtliche Problem ist also die Abgrenzung:

Ist man Mitdarlehensnehmer oder ist man nur Mithaftender?
Beim Mitdarlehnsnehmer gilt die Rechtsprechung zur krassen Überforderung nicht; beim Mithafter gilt die Rechtsprechung.

3. Wer trägt hier die Beweislast?

Wenn strittig ist, ob der Ehegatte, Verlobte oder Lebensgefährte Mitdarlehnsnehmer oder Mithaftender ist, dann trägt die Bank dafür die Beweislast (Quelle: Heinrichts in Palandt § 138 Rdnr. 38 a)

4. Wenn die Bank gegen den Mitdarlehnsnehmer vorgeht, muss sich diese erst mal einen Titel besorgen. Danach dürfte sie - wenn sie gewönne - vollstrecken. Dann wären die Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen.

Die maßgebliche Pfändungstabelle findet sich im Internet unter dem Stichwort: Pfändungstabelle.

5. Der neue Partner haftet nicht für Verbindlichkeiten aus ihrer Zeit vor der Ehe. Ein genaues Verzeichnis, was jeder in die Ehe eingebracht hat, ist dennoch sinnvoll.

6. Der Rechtsschutz über eine  neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung greift auch nach Ablauf der Wartefrist von drei Monaten nicht, weil der Vorgang ja in der Vergangenheit liegt.

Hermann Kulzer
Rechtsanwalt


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