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Haftung der Vorstands- und Gesellschaftsmitglieder in Kroatien

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Die Regierung Kroatiens hat bemerkt, dass es sich eingeführt hat, oft neue Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu gründen, um Zahlungsverpflichtungen gegenüber  dem Staat und den Arbeitern zu umgehen. Das allgemeine Steuergesetz  zielt  nach der  Änderung von 2012 darauf ab, es unmöglich zu machen, dass miteinander verbundene Gesellschaften, die die Verluste von einer Firma auf die andere übertragen, untereinander Geschäfte machen und dass fiktive Rechnungen ausgestellt werden.

Das Handelsgesellschaftsgesetz bestimmt grundsätzlich, dass die Gesellschaftsmitglieder bis zur Höhe des Grundkapitals haften, aber nach dem  Handelsgesellschaftsgesetz und dem neuem Allgemeinen Steuergesetz gibt es  Ausnahmen, wann die Gesellschaftsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften, und zwar falls die Gesellschaft zu verbotenen Tätigkeiten  missbraucht wird,  um die Gläubiger zu  schädigen.

Ein  Gesellschaftsmitglied haftet  persönlich mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn es den Umstand der grundsätzlichen Nichthaftung missbraucht,  und zwar wenn es:

  • die Gesellschaft für eine ihm ansonsten verbotene Tätigkeit benützt,
  • die Gesellschaft benützt um die Gläubiger zu schädigen,
  • das Vermögen der Gesellschaft gesetzeswidrig verwaltet, als ob es das seine wäre,
  • das Vermögen der Gesellschaft zu seinen Gunsten oder zu Gunsten einer dritten Person vermindert, obwohl es wusste oder wissen musste, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können wird.

Die Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den Schaden. In einem Streitfall müssen die Vorstandsmitglieder nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben. 

Das neue Allgemeine Steuergesetz von 2012 konstituiert die Haftung der Vertreter natürlicher und juristischer Personen, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeiten  rechtswidrig eine  Steuerminderung oder die Bewilligung von Steuervergünstigungen erreicht  haben. In diesem Fall ist außer dem Steuerschuldner auch der Vertreter ein Steuerbürge für unbezahlte Steuern und Zinsen. 

Der Buchhalter der Handelsgesellschaft, die für die Glaubwürdigkeit der Geschäftsbücher verantwortliche Person und ihre Gehilfen haften für die ganze Steuerschuld  und die Zinsen. 

Nach all den genannten Änderungen im Steuergesetz von  2012 kann man eine ganze Reihe von Verfahren gegen Gesellschafts- und Vorstandsmitglieder erwarten, die bisher das Prinzip, dass sie grundsätzlich nicht persönlich mit ihrem Vermögen haften,  missbraucht haben.

Man kann auch erwarten, dass die Handelsgesellschaften in Kroatien immer mehr  die Dienstleistungen von Steuerberatern  nutzen werden, da das Steuersystem in Kroatien immer komplexer und für jene Gesellschafts- und Vorstandsmitglieder immer schärfer wird, die versuchen, die grundsätzliche Bestimmung, dass für Verbindlichkeiten der Handelsgesellschaften gewöhnlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen bürgt, zu missbrauchen.



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