Haftung des Herstellers für fehlerhafte Prothesen und Herzschrittmacher

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Im Gegensatz zu Medikamenten, die ein strenges Prüfverfahren durchlaufen und bestehen müssen, ist dies bei Prothesen nicht der Fall. Diese erhalten vergleichsweise einfach ein Prüfsiegel. Schadhafte Prothesen und Implantate sind keine Seltenheit. Die sich auf dem Markt befindlichen Prothesen haben mitunter einen erheblichen Qualitätsunterschied. Umso unverständlicher ist es, dass Prothesen und Herzschrittmacher so wenig kontrolliert werden. Hinzu kommt, dass die sowieso sehr dürftigen Prüfungen für Prothesen durch den Hersteller der Prothese in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Dies alleine ist bereits ein erheblicher Makel. Auch muss der Hersteller keine Studien über die Geeignetheit der Prothese oder des Herzschrittmachers vorlegen, um das CE-Siegel zu bekommen.

Dies ist umso erschreckender, als es durch die Verwendung einer fehlerhaften Prothese oder eines fehlerhaften Herzschrittmachers zu erheblichen Schädigungen kommen kann.

Zum einen ist der operative Austausch der fehlerhaften Prothese oder des fehlerhaften Herzschrittmachers notwendig. Zum anderen können darüber hinaus Schädigungen an dem betroffenen Körperteil, insbesondere Hüfte, Knie oder Schulter, auftreten, die eine erneute Implantation einer Prothese erschweren oder unmöglich machen. Zum anderen kann die fehlerhafte Funktion eines Herzschrittmachers zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.

Der Fehler kann in der Konstruktion der Prothese oder des Herzschrittmachers liegen, aber auch darin, dass bei der Herstellung der Prothese oder des Herzschrittmachers ein Fehler unterlaufen ist.


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