Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. So bekommen Sie nach dem Betrug das Geld zurück!

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Es ist die Betrugsmasche der letzten Monate. Betrüger versenden massenweise WhatsApp-Nachrichten, in denen sich die Täter als Kinder der Empfänger:innen ausgeben. Sie behaupten, dass ihr Handy kaputt sei und sie eine neue Nummer haben. Anschließend wird ein wenig unverfänglich gechattet, bevor um Hilfe bei einer Überweisung gebeten wird, da aufgrund des neuen Handys noch kein Zugriff aufs Online-Banking besteht.

Trotz erheblichen Warnungen durch die Polizei und die Verbraucherzentralen steigen die Fallzahlen weiterhin. Nach Angaben des Bundeskriminalamts entstand durch die Betrugsmasche allein im Jahr 2022 ein Schaden in Millionenhöhe. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie ihr Geld zurück bekommen können.

Wie verhalte ich mich, wenn ich angeschrieben werde?

Sollten Sie eine Nachricht von Betrügern erhalten, sollten Sie natürlich nicht antworten, sondern erst einmal versuchen ihre Kinder auf der alten (bekannten) Nummer anzurufen. Machen Sie zudem einen Screenshot der Nachricht und erstatten Sie Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei. Um sich den Weg zur nächsten Polizeibehörde zu sparen, können Sie die Anzeige auch online stellen.

Was mache ich, wenn ich überwiesen habe?

Wenn Sie auf die Nachricht geantwortet haben und die Überweisung ausgeführt haben sollten, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Bank kontaktieren und einen Rückruf der Überweisung veranlassen. Wenn Sie schnell genug reagieren, können Sie so den Schaden abwenden. Vertrauen Sie dabei aber nicht nur auf das Telefon. Da es vorkommen kann, dass der Rückruf der Überweisung von Ihrer Bank nicht schnell genug umgesetzt wird, sollten Sie Ihrer Bank am besten noch einmal eine E-Mail senden und so den Rückruf der Überweisung dokumentieren. Auch hier sollten Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.

Was mache ich, wenn es für einen Rückruf der Überweisung zu spät ist?

Ist es nicht mehr möglich, die Überweisung zurückzurufen, wird es schwerer. Aber Ihr Geld ist immer noch nicht verloren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Kann ich von den Tätern das Geldzurück bekommen?

Viele Geschädigte denken, dass die Täter eh nicht ermittelt werden und das Geld verloren ist. Das stimmt aber nicht immer. Wie eine aktuelle Pressemitteilung aus Osnabrück zeigt, ist es z.B. Ermittlern der Cybercrime-Unit der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück nach monatelangen Ermittlungen gelungen, die Täter einer professionellen WhatsApp-Betrüger-Bande, die „Hallo Mama Nachrichten“ in über 100.000 Fällen versandt haben sollen, festzunehmen. 

Werden nun im Zuge der Ermittlungen die erbeuteten Gelder beschlagnahmt oder ein Vermögensarrest oder eine Vermögenseinziehung angeordnet, können die Geschädigten ihr Geld zurück erhalten. Sie müssen hierzu Ihren Schaden nur innerhalb von 6 Monaten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anmelden. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werden die Gelder dann an den Geschädigten ausgekehrt. Dieses Vorgehen ist einfach und kostengünstig, da nicht das Risiko besteht, auf den Kosten des Verfahrens und den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Wie erfahre ich, ob die Täter gefasst wurden?

Grundsätzlich sollte die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sie kontaktieren und Ihnen mitteilen, dass die Täter gefasst und Ihr Gelder gesichert wurden. Leider ist das in der Realität nicht immer der Fall. Wichtig ist es daher, dass Sie im Schadensfall eine Strafanzeige stellen. Durch das Aktenzeichen, dass Ihnen bei der Anzeigenerstattung mitgeteilt wird, ist es möglich, den Gang des Verfahrens zu verfolgen. Ihnen steht als Geschädigter ein Akteneinsichtsrecht zu, über das sie sehen können, wie ermittelt wurde und ob die Täter gefasst wurden. Diese Akteneinsicht können Sie z.B. online über Dienste wie Einfach-Akteneinsicht.de beantragen und dann sehen wie der Stand in Ihrem Verfahren ist.

Was kann ich machen, wenn die Täter nicht ermittelt wurden?

Selbst wenn die Ermittlungen nicht mit einer Verurteilung der Betrüger abgeschlossen werden, besteht für die Geschädigten die Möglichkeit über den Zivilrechtsweg den Schaden oder zumindest einen Teil hiervon zurück zu erhalten. Zunutze machen kann man sich hierbei die Vorgehensweise der Täter. Denn diese teilen den Opfern in der Regel nicht das eigene Konto als Überweisungsziel mit, sondern nutzen sog. Finanzagenten, die den Tätern ihre Konten zu Verfügung stellen. Diese Finanzagenten sind meist selbst Opfer von Betrugstaten. Sie werden z.B. über Social Media Kanäle wie z.B. Snapchat von den Tätern angeworben und damit gelockt, dass sie schnell online Geld verdienen könnten. Hierzu müsse man nur ein Konto bei der X-Bank haben…. Viele der Finanzagenten sind so naiv, dass sie glauben, via Onlinehandel oder anderer undurchsichtiger Geschäfte, Beträge in Höhe von 1.500 bis 4.000 EUR in kurzer Zeit verdienen zu können. Das besondere an der Konstellation ist aber, dass die Inhaber der Empfängerkonten sich regelmäßig selbst wegen Geldwäsche strafbar machen, da sie Gelder, die aus Straftaten stammen, sich bzw. anderen verschaffen.

Diese Strafbarkeit der Überweisungsempfänger ermöglicht es, rechtlich gegen diese vorzugehen. Es ist daher rechtlich möglich, nicht nur die Täter des ursprünglichen Hallo Mama Betrugs zivilrechtlich zu verklagen, sondern auch die Empfänger des Geldes. Da diese wie oben dargestellt regelmäßig den Tatbestand der Geldwäsche verwirklichen, haften sie auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist lediglich die Kenntnis von Namen und Wohnort erforderlich. Auch diese Informationen können durch die Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche ist jedoch nach meiner Erfahrung, dass die kontoführende Person einen Wohnort in Deutschland hat und bei diesem tatsächlich Vermögenswerte vorhanden sind.

Wie hoch sind die Kosten, um die Geldempfänger zu verklagen?

Die konkreten Rechtsanwaltsgebühren richten sich immer nach dem sog. Streitwert, d.h. dem Betrag, der auf das Konto des Empfängers überwiesen wurde. Wer mag, kann die Gebühren über den kostenlosen Gebührenrechner des deutschen Anwaltsvereins berechnen. 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Rechtsanwaltsgebühren dem Anspruchsgegner in Rechnung zu stellen. Da es sich um eine deliktische Haftung des Geldempfängers handelt, muss er auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite tragen. Da aber kein Rechtsanwalt das Risiko trägt, dass die Gegenseite insolvent ist, können die Rechtsanwaltsgebühren auch über eine Rechtsschutzversicherung oder die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe finanziert werden.

Wie lange dauert ein Prozess gegen die Geldempfänger?

Die Verfahrensdauer an deutschen Gerichten kann niemand vorhersehen. Grundsätzlich versuche ich immer ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Gegenseite vor der Erhebung einer Klage anzuschreiben und zur Zahlung aufzufordern. Nur wenn diese Aufforderung erfolglos bleibt, geht es vor Gericht. Ob hier dann zunächst ein Mahnbescheid beantragt wird oder es direkt ins Klageverfahren geht, hängt immer vom Einzelfall ab. Der Zeitraum bis es zu einem Urteil kommt, kann daher um viele Monate variieren. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass es selbst nach dem rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Verfahrens Monate dauern kann, bis die Gegenseite auch zahlt bzw. zur Zahlung durch den Gerichtsvollstrecker gebracht werden kann.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Gerne können Sie sich direkt an mich wenden und die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall prüfen lassen. Ich biete Ihnen eine erste Prüfung ohne Kosten an.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Löw

Klosterstr. 22

40211 Düsseldorf

0211/17179062

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