Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG – jetzt Immobiliendarlehen widerrufen!

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Chance für Darlehensnehmer – tausende Widerrufsbelehrungen in ganz Deutschland unwirksam

Kreditinstitute wie die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist die Gewährleistung einer umfassenden und für den juristischen Laien verständlichen Belehrung über das Widerrufsrecht, anhand derer er, wenn nötig, selbstständig sein Darlehen widerrufen kann.

Der Gesetzgeber hatte den Rechtsabteilungen der Banken im Jahr 2002 ein Muster zur Orientierung bei der Erstellung der Belehrungstexte an die Hand gegeben, um im besten Fall eine Einheitlichkeit der Widerrufsbelehrungen in ganz Deutschland zu erreichen: die Anlage II zur sogenannten BGB-Informations-Verordnung.

Die Rechtsabteilungen von Banken wie der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG orientierten sich aber vielfach nur oberflächlich an dem Muster und erstellten Texte, die den Vorgaben des Gesetzgebers teilweise nicht entsprechen.

Vielfach wurde daher gerichtlich die Ungültigkeit entsprechender Belehrungen festgestellt und Darlehensnehmern die Möglichkeit gegeben, alte Verträge unkompliziert zu widerrufen. In Zeiten historisch niedriger Zinssätze an den Geldmärkten bietet sich so die ideale Chance, alte Darlehen abzulösen und zu deutlich attraktiveren Konditionen umzuschulden.

Auf Druck der Bankenlobby – Verträge nur noch bis Ende Juni widerrufbar!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die durch die zahlreichen widerrufenen Verträge erheblichen finanziellen Schaden zu verbuchen hatten, der zeitlich nicht überschaubar war. Die Politik gab hier offenbar dem wachsenden Druck nach und begründete ihre Entscheidung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit. Faktisch wird eine tiefgreifende Verkürzung von Verbraucherrechten bewirkt.

Verträge der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG könnten noch widerrufbar sein! Jetzt prüfen lassen!

Von der Bank in verschiedenen Jahrgängen ausgegebene Widerrufsbelehrungen sind stellenweise fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potenziell widerrufbar. Stets bleibt aber eine umfassende Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch unsere Experten abzuwarten. Wir empfehlen eine schnellstmögliche Konsultation. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt.

Fehlerhafte Formulare - Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG belehrt nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist

In den Formularen des Kreditinstituts heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Dem Darlehensnehmer legt diese Formulierung nahe, dass der Fristbeginn nicht allein vom Erhalt der Belehrung abhängig sein könnte, sondern wohl noch andere Umstände hinzutreten müssen, um die Frist in Gang zu setzen. Welche Umstände das aber sein sollen und ob das wirklich der Fall ist, wird nicht erläutert. Das Wort „frühestens“ lässt insofern viel Raum für Spekulation. Die Formulierung ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Kein Hinweis auf gesetzliche Fristen zur Rückgewähr nach erfolgtem Widerruf in Formularen erschweren Verständnis des Darlehensnehmers

In den Formularen der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG findet sich im Übrigen keine Bestimmung zu gegenseitigen Rückgewährfristen im Falle des Widerrufs. Nach einem erfolgten Widerruf haben sich beide Parteien alle erhaltenen Zahlungen rückzuerstatten. Nach dem Gesetz beträgt die Frist zur gegenseitigen Rückgewähr 30 Tage. Ein Hinweis auf das Bestehen dieser Fristen ist für eine umfassende Belehrung aber essentiell, da der Darlehensnehmer ansonsten nicht umfassend informiert ist und sogar davon ausgehen könnte, es bestehe gar keine Frist.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG noch vor Ablauf der Frist

Als Darlehensnehmer der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG sollten Sie zeitnah eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch unsere erfahrenen Widerrufsexperten veranlassen. Vor dem Hintergrund des Mitte dieses Jahres auslaufenden Widerrufsrechts, ist Eile geboten. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich auch in Ihrem Fall noch einen schnellen Weg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag finden zu können! Kontaktieren Sie uns.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und völlig unverbindliche Erstprüfung der Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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