Hamburger Pareli insolvent - können geschädigte Anleger ihr Nachrangdarlehen kündigen?

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„Was lange gärt, verzinst sich gut“, so hat die im Jahr 2011 gegründete Hamburger Pareli Beteiligungsgesellschaft im letzten Jahr bei Anlegern um ein Investment in die Bigaswärmenutzung zur Stromerzeugung geworben.

Das Geschäftsmodell sah im Kern vor, mit den bei den Anlegern in Form von sog. partiarischen Nachrangdarlehen aufgenommenen Mitteln sog. Gärrestetrockner zu erwerben und diese an Betreiber bestehender Biogasanlagen zu verleihen. Bis zu 20 Millionen € sollten bei privaten und institutionellen Anlegern eingesammelt werden, das grüne Gewissen der Investoren zugleich befriedigt werden. „Harte“ mitgliedschaftliche Beteiligungsrechte hatte die Gesellschaft für seine Geldgeber allerdings nicht vorgesehen. Ihre reine Finanzbeteiligung an der Firma sollte ihnen dafür eine halbjährlich zu berechnende und monatliche auszuzahlende Grundverzinsung von 5,5 % pro Jahr und zusätzlich einen Erfolgszuschlag von 2 % im Jahr bringen.

Ein schönes Versprechen, wie sich schnell zeigte. Bereits seit Dezember 2013 hatten viele Anleger keine Zinsen mehr erhalten, nun hat die Firma auch formalerweise einen Schlussstrich gezogen – vor wenigen Tagen hat sie beim zuständigen Amtsgericht Hamburg Insolvenz eingereicht. Ebenso unerfreulich: Auf Nachfragen der betroffenen Anleger reagiert bei der Firma keiner mehr.

In der Insolvenz zeigt sich nun der große Nachteil dieser sog. partiarischen Nachrangdarlehen, denn ihre Investoren werden bei der Verteilung des verbliebenen Vermögens der Firma erst zuletzt bedacht.

Hier bestehen im Wesentlichen nun 3 Möglichkeiten zu retten, was noch zu retten ist:

  • Derzeit melden Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Um sich im Insolvenzverfahren besser zu stellen und so mehr Geld aus der Verteilung zu erhalten, sollten Anleger versuchen, ihre reine „Rückzahlungsforderung aus Nachrangdarlehen“ in eine „Rückzahlungsforderung etwa aus Schadensersatz“ umzuwandeln. Dies bedeutet zugleich, Schadensersatzansprüche gegen die Firma durch einen Spezialisten prüfen und ggf. auch durchsetzen zu lassen.
  • Weiterhin kommen hier direkte Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Firma in Frage, die sich auf die Rückzahlung des gesamten investierten Betrags richten.
  • Darüber hinaus sollten Anleger überlegen, ihren Darlehensvertrag mit der Pareli Beteiligungsgesellschafs- GmbH zu kündigen. Denn die Firma hat sich ja gegenüber dem Darlehensgeber vertraglich verpflichtet, ihm regelmäßig Zinsen zu bezahlen. Tut sie dies nicht, hat der Anleger das Recht, die sofortige Rückzahlung seines investierten Betrags zu verlangen und dies ggf. auch einzuklagen.

Das Unternehmen befindet sich bereits in Insolvenz, Anleger sollten hier daher zügig handeln.

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