Handelsplattform AssetImperial – Anwalt hilft

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Unter ihrer Domain assetimperial.com bietet die Onlinehandelsplattform AssetImperial sowohl den Handel mit Differenzkontrakten als auch den Forex-Handel an.

Auch die Anlage in Kryptowährungen bzw. der Kryptowährungshandel werden beworben.

Laut AssetImperial gibt es je nach Anlagesumme unterschiedliche Konten. Es wird bereits ab USD 250,00 ein Basic-Konto, ab USD 5.000,00 ein Silver-Konto, ab USD 25.000,00 ein Gold-Konto sowie ab USD 50.000,00 ein Platinum-Konto angeboten, wobei sich beim Platinum-Konto der Anlagehebel auf den Faktor 100 belaufen soll.

Es gibt im vorliegenden Fall einige klare Indizien dafür, dass die Firma AssetImperial nicht seriös ist.

Warnung der schweizer Finanzmarktaufsicht 

Seitens der schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde nämlich eine Warnmitteilung bezüglich der Firma AssetImperial veröffentlicht. Darüber hinaus ergibt sich aus der entsprechenden Warnliste der FINMA, in die auch die Firma AssetImperial aufgenommen wurde, dass die entsprechende Firma über keinen Handelsregistereintrag verfügt.

Angeblich soll die Firma AssetImperial unter einer Adresse in der Schweiz eine Niederlassung haben. Laut FINMA lautet die Adresse: Schifflände 26, 8001 Zürich.

Macht man sich jedoch die Mühe und überprüft die entsprechende Adresse, so findet sich kein Hinweis darauf, dass sich unter dieser Adresse eine Niederlassung der Firma AssetImperial befindet.

Im Rahmen ihres Internetauftritts weist die Firma AssetImperial zwar auf eine belgische und eine englische Telefonnummer hin, unter denen sie erreichbar sein soll. In diesen Ländern finden sich jedoch ebenfalls keine Niederlassungen der entsprechenden Firma.

Rechtsverbindliches Impressum

Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die Verantwortlichen der Firma AssetImperial ist nicht vorhanden.

Mangelnde Genehmigung der BaFin 

Unseres Erachtens betreibt die Firma AssetImperial einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia S. 2 Nr. 4c KWG (Kreditwesengesetz), da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. CFD-Kontrakte) anbietet.

Im Rahmen ihres Geschäftsmodells halten sich die Verantwortlichen der Handelsplattform bereit, den Kunden Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten, wie z. B. Forex, anzubieten und mit den Kunden zu schließen. Damit erbringen sie eine Dienstleistung für ihre Kunden, in dem sie den Kunden den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten verschaffen.

Für das Betreiben eines Eigenhandels ist nach § 32 I KWG eine Erlaubnis erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäfte dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Nachdem eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht vorliegt, handelt die Firma AssetImperial unerlaubt bzw. verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das hat für die Verantwortlichen der Firma AssetImperial auch strafrechtliche Konsequenzen.

Unabhängig davon können Anleger, die mit einer Internethandelsplattform, die ungenehmigt handelt, Handelsgeschäfte tätigen, u. a. auch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen.

Weitere Vorgehensweise 

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kann Anlegern nur raten, kein Kapital über die Handelsplattform AssetImperial anzulegen. Sollten Sie Ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten oder Verluste bei den Anlagegeschäften erleiden, dann können Sie sich gerne an Rechtsanwalt Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München mit der Bitte um Unterstützung wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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