Handelsplattform RoyalStern – Betrug?

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Unter der Domain royalstern.com bietet die Handelsplattform RoyalStern den Forex-Handel, den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie den Kryptowährungshandel an.

Laut ihrem Internetauftritt ist die Firma RoyalStern in der Schweiz unter der Firmennummer: CH-280-4019193-1 registriert. Die Firmenregistrierungsnummer soll auch: CHE-385.530.377 lauten, wobei die Firma RoyalStern in der Schweiz unter folgender Adresse eine Niederlassung unterhalten soll: Lettenweg 45, 4123 Allschwil.

Im vorliegenden Fall kann aus mehreren Gründen nicht ausgeschlossen werden, dass die Firma RoyalStern betrügerisch agiert.

Keine Niederlassung unter der angegebenen Adresse

Überprüft man die vorgenannte Firmenadresse dahingehend, ob sich unter der angegebenen Adresse eine Niederlassung der Firma RoyalStern befindet, dann muss man feststellen, dass sich im Lettenweg 45, 4123 Allschwil, keine Niederlassung der Firma RoyalStern findet.

Darüber hinaus wirft auch die Angabe der Firmennummer und Firmenregistrierungsnummer Fragen auf. Recherchen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ergaben keine Hinweise darauf, dass eine Firma RoyalStern unter der oben genannten Firmennummer oder Firmenregistrierungsnummer in der Schweiz eingetragen ist.

Mangelndes Impressum 

Überprüft man die Webseite der Firma RoyalStern genauer, so stellt man fest, dass sich kein ordnungsgemäßes Impressum - welches die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Wort- oder Bildbeitrag, enthalten muss, findet.

Beispielsweise muss als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten sein.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen.

Fehlende Betreibergesellschaft

Wer die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform RoyalStern sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma RoyalStern ebenfalls nicht zu entnehmen. Bei seriösen Internethandelsplattformen existieren ausschließlich Betreiberfirmen, die die jeweilige Handelsplattform betreiben.

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Da die Firma RoyalStern als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten anbietet, betreibt unseres Erachtens einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia S. 2 Nr. 4c Kreditwesengesetz (KWG). Für dessen Betreiben ist nach § 32 I KWG eine Erlaubnis erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Deutsche Anleger, die mit der Firma RoyalStern Handelsgeschäfte machen, können folglich Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma RoyalStern und deren Verantwortlichen gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen und darstellen.

Keine Auszahlung von Guthaben

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner liegen Anfragen von mehreren Anlegern vor, die über die Firma RoyalStern Handelsgeschäfte durchgeführt haben. Diesen Anlegern wurde auf ihren Handelskonten ein hohes Guthaben ausgewiesen.

Obwohl die entsprechenden Anleger die Firma RoyalStern dann aufforderten, ihnen ihr Guthaben auszubezahlen, erhielten sie keine Auszahlung ihres Guthabens.

Auch dies lässt darauf schließen, dass die Firma RoyalStern betrügerisch agiert. Anleger haben grundsätzlich einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung der ihnen auf ihrem persönlichen Handelskonto ausgewiesenen Gewinne.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform RoyalStern investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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