Handelsplattform STS royal – BaFin stoppt Hrondotto UG

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 9. März 2020 gegenüber der Hrondotto UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Hrondotto UG: unerlaubte Finanztransfergeschäfte

Die Hrondotto UG aus Berlin nahm Gelder von Privatpersonen entgegen, um diese auf diverse Konten verschiedener Gesellschaften weiterzuleiten. Dabei handelte es sich überwiegend um Gesellschaften mit Sitz im Ausland. Unter anderem waren es Kunden der Handelsplattform STS royal, die Gelder bei der Hrondotto UG einzahlten. Für solche Finanztransfergeschäfte hatte das Unternehmen aber keine Erlaubnis.

STSroyal: ein weiterer Betrugsfall im Bereich Kryprowährung?

Bei der stsroyal.com handelt es sich laut BaFin-Bescheid vom 09.03.2020 um eine nicht lizenzierte Internethandelsplattform.

STS royal ist ein Anbieter für Trades mit verschiedenen Kryptowährungen. Auf der firmeneigenen Homepage heißt es, STSRoyal ist „zu einer der besten Investmentplattformen für Krytowährungen auf dem heutigen Markt geworden“. 

Potentielle Anleger werden mit überdurchschnittlichen Renditen in kürzester Zeit und niedrigen Provisionen geworben. Jedoch bezeichnen Experten den Handel mit Kryprowährungen als äußerst spekulativ.

STS royal: kein rechtsverbindliches Impressum

Die Webseite von STSroyal ist unter anderem auch in deutscher Sprache verfügbar. Obwohl in Deutschland für geschäftlich genutzte Webseiten eine Impressumspflicht bzw. eine Anbieterkennzeichnung besteht, finden sich diese Angaben auf der stsroyal.com nicht. Dadurch wird Interessenten die Möglichkeit genommen, Informationen über den Betreiber der Internetpräsenz und die Person, die die Geschäftsführung verantwortet, zu erhalten.

STSroyal: Auszahlungen abgelehnt?

Da Kunden der STSroyal, die bei der Handelsplattform um Auszahlung des auf dem Konto angegebenen Kapitals gebeten hatten, bereits von Schwierigkeiten berichtet haben, bangen nun auch andere Anleger um die investierten Gelder.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die über die Hrondotto UG oder die STSroyal investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät Anlegern, die über die Handelsplattform stsroyal.com oder Hrondotto UG investiert haben, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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