Handlungsbedarf bei Gazprom, Lukoil ADR und anderen russischen ADR und GDR

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Russische Aktien, die europäische Anleger in der Regel als sogenanntes ADR oder GDR erworben haben, sind aufgrund russischer Gegensanktionen zu einem Risiko geworden. Am 16. April 2022 verabschiedete Russland das Gesetz Nr. 114-FZ, welches es russischen Emittenten verbietet, ihre Aktien außerhalb Russlands über Depositary Receipts (DRs) zu handeln, und Emittenten verpflichtet, ihre DR-Programme zu beenden. Inhaber von russischen DRs werden deshalb in Zukunft keine Dividende erhalten und dürfen nicht mehr von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.

Depositary Receipts sind als Wertpapier verbriefte Hinterlegungsscheine, die als Platzhalter für ein anderes Wertpapier gelten. DRs wurden für russischer Aktien emittiert, um den internationalen Handel auch den Anlegern zu ermöglichen, die über kein Depot bei einer russischen Bank verfügen. Wertpapiere russischer Emittenten kann nach russischem Wertpapierrecht nur unmittelbar erwerben und handeln, wer Inhaber eines Depots bei einer russischen Bank ist.

Bereits seit 1996 werden deshalb Aktien größerer russischer Emittenten über American Depositary Receipts (ADR) oder Global Depositary Receipts (GDR) an ausländischen Börsen gehandelt. Von den nun verhängten russischen Sanktionen sind u.a. Anleger betroffen, die DRs für Aktien von Gazprom, Rosneft, Nornickel, Rosagro, Mobile Telesystems, Lukoil, Sberbank und VTB Bank erworben haben.

Emittenten wie bspw. die New York Mellon Bank haben bereits angekündigt, ihre DR-Programme am 27. April 2022 zu beenden. Die Wertpapiere werden deshalb vom Handel ausgesetzt und voraussichtlich für kraftlos erklärt. DR-Inhaber sind aber berechtigt, dass die ihren DRs zugrundeliegenden russischen Aktien an sie übertragen werden.

Als auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Anlegern an, sämtliche erforderlichen Schritte für die Transaktion der Aktien zu übernehmen und Sie über mögliche Risiken aufzuklären. Hierzu zählt voraussichtlich die Einrichtung eines Depots bei einer russischen Bank sowie die Abgabe sämtlicher erforderlichen Erklärungen gegenüber dem jeweiligen US-amerikanischen Emittenten.

Ihre Anfrage richten Sie bitte ausschließlich an: adr@johstrichter.de unter genauer Angabe Ihrer ADR, die Sie umwandeln möchten. Sie erhalten dann weitergehende Informationen. Sollten Sie eine ausführliche Vorabberatung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer und Ihre Kontaktdaten mit. Wir werden Sie dann möglichst kurzfristig zurückrufen. Für unsere Beratung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von € 150,00 zzgl. USt.. Sofern Sie uns nach erfolgter Beratung das Mandat erteilen, wird das Beratungshonorar in voller Höhe auf das Honorar für Ihre Interessenvertretung  angerechnet. Anleger mit einem Tauschvolumen unter € 50.000,00 können wir aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr vertreten. Wir bitten um Ihr Verständnis.



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