Hannover Leasing Life Invest Deutschland I: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

  • 2 Minuten Lesezeit

Nach einem Urteil des Landgerichts München I haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn das Gericht stellte fest, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und sprach einem Anleger daher Schadensersatz zu (Urteil vom 03.04.2017, Az.: 28 O 2272/16).

Das Gericht bewertete die in dem Emissionsprospekt aufgestellten Zinsprognosen als deutlich zu hoch. Den Anlegern wurden dabei Zinsen von 6 bis 7 Prozent in Aussicht gestellt. Nach einem Sachverständigengutachten wären aber lediglich Zinsen in Höhe von 4,24 Prozent realistisch gewesen. Damit seien die Angaben in dem Prospekt fehlerhaft, so das LG München. „Aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Prospektangaben können Anleger in vielen Fällen Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn durch die Prospektangaben muss ein Anleger in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von seiner Beteiligung und von ihren Chancen und Risiken machen zu können. Zu den Faktoren, die für seine Entscheidung wesentlich sein können, gehört auch die prognostizierte Zinsentwicklung“, erklärt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Der Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I wurde Ende Mai 2007 aufgelegt. Anleger beteiligten sich mit insgesamt rund 29 Millionen Euro. Der Fonds erwarb Zertifikate auf deutsche Lebensversicherungen. Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger nicht wie erhofft.

Das Urteil des Landgerichts München eröffnet nun auch allen anderen Anlegern des Hannover Leasing Life Invest Deutschland I die Chance, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Der Haken ist, dass die Ansprüche schon bald verjähren können“, sagt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Denn die zehnjährige Verjährungsfrist muss beachtet werden. Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. „Wenn die Anleger rechtzeitig handeln, können aber noch verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/ 

Zur Kanzlei Röhrenbeck

Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilien- und Grundstücksrecht, IT-Recht sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck

Beiträge zum Thema