Hansa-Bavaria - Verjährungsfristen unbedingt beachten

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Hansa-Bavaria ist eine Genossenschaft mit Sitz in der Carl-Zeiss-Straße 35, 63322 Rödermark, die sich mit ihrem Konzept insbesondere an Familien mit mittlerem Einkommen wendet. Bereits mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 400,00 Euro können sich Mitglieder bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG beteiligen und von umfangreichen staatlichen Förderungen, wie z. B. vermögenswirksamen Leistungen oder der Zahlung von Wohnungsbauprämien profitieren. Viele Mitglieder sind diesem vermeintlich interessanten Angebot gefolgt und haben ihr Geld bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG in der Hoffnung investiert, nach Ablauf der vertraglich festgeschriebenen Laufzeit eine ordentliche Rendite zu erhalten.

Enttäuschung bei den Mitgliedern – keine renditenstarke Entwicklung der Kapitalanlage

Viele Mitglieder haben ihre Beteiligung nun fristgerecht ordentlich gekündigt. Doch statt der erwarteten Auszahlung, kam das böse Erwachen. Die Hansa-Bavaria weigert sich strikt, das vorhandene Guthaben an die Genossenschaftsmitglieder auszuzahlen. Dabei werden fadenscheinige Argumente vorgeschoben, wonach die Auszahlung noch nicht erfolgen könne, weil der genossenschaftliche Prüfungsverband bislang die von der Hansa-Bavaria erstellte Bilanz nicht abgesegnet hätte. Dagegen hat der zuständige Prüfungsverband der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB gegenüber mitgeteilt, dass die Verzögerung der Auszahlung nicht am Prüfungsverband liege.

Verjährung als letzter Strohhalm

Aus den bisher bekannt gewordenen Fällen lässt sich erkennen, dass die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG anscheinend darauf zählt, dass die Genossenschaftsmitglieder sich damit hinhalten lassen. Dies birgt jedoch ein erhebliches Risiko in sich. Betroffene Anleger der Hansa-Bavaria wenden sich hilfesuchend an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner, die den Rat erteilen: „Wenn Genossenschaftsmitglieder nicht alsbald tätig werden, wird die gesetzliche Verjährungsfrist ablaufen und die eigentlich unproblematisch durchsetzbaren Ansprüche der Genossenschaftsmitglieder können nicht mehr durchgesetzt werden.“ Die betroffenen Genossenschaftsmitglieder der Hansa-Bavaria berichten zudem, dass die Hansa-Bavaria in einigen Fällen bereits mit entsprechenden Schreiben mitteilt, dass eine Auszahlung des Guthabens nicht mehr erfolgen könne, da der Anspruch verjährt sei. Mitgliedern der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG ist daher zu raten, sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat von einem im Genossenschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Wieso verweigert die Hansa-Bavaria die Auszahlung?

Die Frage, die viele Mitglieder der Hansa-Bavaria beschäftigt, ist: Wieso zahlt die Genossenschaft die Guthaben nicht aus? Hierzu ist zu sagen, dass aus Sicht einer kaufmännisch ordentlich geführten Genossenschaft nicht erkennbar ist, mit welcher Argumentation die Hansa-Bavaria die Auszahlung bislang verzögert oder ganz verweigert. Hilfreich kann dabei der Blick in die geschäftliche Vergangenheit sein. Die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine Nachfolgegenossenschaft der Atlantis Hotel- und Freizeitanlagengenossenschaft eG. Diese wurde aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten und hohen Verlusten von der Hansa-Bavaria übernommen. Die Vorgänger-Genossenschaft Atlantis Hotel- und Freizeitanlagengenossenschaft war in den 1990er-Jahren in Misskredit geraten und wurde auf der „Schwarzen Liste“ der Verbraucherschutzzentrale geführt. 1995 wurde die Genossenschaft offenbar sogar wegen wirtschaftlicher Missstände aus dem Genossenschaftsverband ausgeschlossen. Vielen Anlegern waren hiervon betroffen und mussten deutliche Verluste hinnehmen.

Hansa-Bavaria ist nicht zu erreichen – Sorgen der Mitglieder berechtigt?

Die Hansa-Bavaria reagierte bislang auf schriftliche Anfragen nur mit standardisierten Schreiben. Telefonisch ist bei der Hansa-Bavaria nur ein Anrufbeantworter zu erreichen. All diese Umstände werfen kein gutes Licht auf die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG und lassen viele Genossenschaftsmitglieder mit Sorge auf ihr investiertes Geld blicken. Auch aus diesem Grund ist Genossenschaftsmitgliedern der Hansa-Bavaria zu raten, sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat zum Anlegerschutz zu suchen, um möglicherweise aus der noch laufenden Beteiligung vorzeitig aussteigen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch Genossenschaftsmitglieder nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Voraussetzungen ihren Beitritt widerrufen können. Möglicherweise lassen sich somit drohende Verluste verhindern.

V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter

Rechtsanwalt – Associate



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Beiträge zum Thema