Hansa Hamburg Shipping: MT Wappen von Hamburg insolvent

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Über die Gesellschaft des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MT Wappen von Hamburg wurde am 2. Juni am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 50/15). „Auf die Anleger kommen schwere Zeiten zu. Sie müssen sich auf hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage einstellen“, befürchtet Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Doch damit nicht genug. Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Möglicherweise werden auch bereits erhaltene Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter wieder zurückverlangt. „Soweit muss es aber nicht kommen. Die Anleger haben Möglichkeiten, sich gegen die Verluste zu wehren“, so Dr. Stoll.

In Betracht kommen dabei in erster Linie Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen aber unternehmerische Beteiligungen. „Und damit auch die entsprechenden Risiken, die im Totalverlust der Einlage münden können“, erklärt Dr. Stoll. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken und insbesondere auch über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass dies häufig nicht geschehen ist und Schiffsfonds auch an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt wurden. „Schon alleine wegen des Totalverlustrisikos ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds für die Altersvorsorge in der Regel ungeeignet. Wurden die Anleger falsch beraten, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Dr. Stoll.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können die sog. Kick-Backs, also die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat, sein. Denn diese Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MT Wappen von Hamburg im Jahr 2003 und brachte ihn in das Beteiligungsangebot 08 ein. Die Krise der Schifffahrt ging auch an diesem Fonds nicht spurlos vorbei. 2010 wurde daher ein Sanierungskonzept aufgelegt und „frisches“ Kapital bei den Anlegern eingesammelt. Doch die Einnahmen blieben hinter den Erwartungen des Fortführungskonzepts und damit auch die Ausschüttungen an die Anleger.

Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten umgehend handeln, da die Forderungen schon verjährt sein könnten oder demnächst verjähren.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds.eu/

und http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle-bank-und-kapitalmarktrecht

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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